Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sind integrierende Bestandteile des vorliegenden Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden (auch Coachee genannt) und der Inforce Group AG, Stettbachstrasse 6, 8600 Dübendorf [Firmenidentifikation: CHE-142.319.583], welche vorliegend unter ihrer Marke „Nexaria“ auftritt.

Präambel

Nexaria ist ein Online und Offline-Dienstleister, der auf Basis von Kundenangaben Bewerbungen erstellt oder bereits bestehende Bewerbungsunterlagen überarbeitet und optimiert. Weiter prüft und schreibt sie für Kunden, Arbeits- und Zwischenzeugnisse, berät Kunden bei ihren Job-Interviews und Bewerbungsprozessen und begleitet Kunden, Coachee und Unternehmen bei Hilfestellungen, Veränderungsprozessen und weiteren Dienstleistungen im Bereich des Human Resources. 

Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Aufträge, Angebote, Bestellungen und Lieferungen sowie für alle Beratungsleistungen und Vorbereitungen im gesamten Geschäftsverkehr sowie für die Nutzung der Internetinhalte. Die AGB’s werden automatisch Vertragsbestandteil und durch die Auftragserteilung bzw. Nutzung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.

Vertragsabschluss / Datenschutz

Ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen den Vertragsparteien kommt zustande, indem der Kunde einen Auftrag zur Leistungserstellung erteilt. Ein Auftrag kann via Online-Bestellung, schriftlich, mündlich, per Post, E-Mail sowie telefonisch erteilt werden. Mit dem Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, die Datenschutzbestimmungen und AGB der Nexaria gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), inkl. den gesetzlichen Schweizer Mehrwertsteuer. Preisänderungen sind vorbehalten und nicht ausgeschlossen. Jedoch sind die Preise beim Zeitpunkt der Bestellung verbindlich.

Zahlungsbedingungen

Die Dienstleistungen werden, wenn nichts Anderweitiges vereinbart wurde, generell nach Eingang der Zahlung ausgeführt.

Zahlung per Kreditkarte. TWINT oder Paypal

Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, TWINT oder Paypal, so wird der Auftrag, resp. die Bestellung sofort ausgeführt.

Zahlung auf Vorauszahlung

Bei Bezahlung per Vorkasse wird, wenn nichts anderes vereinbart, die Dienstleistung nach Zahlungseingang ausgeführt. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet und die Dienstleistung wird erst bei vollständiger Zahlung ausgeliefert.  Trifft die Zahlung nicht innert 10 Tagen auf das Bankkonto der Nexaria (Inforce Group AG) ein, so wird die Bestellung ohne Bekanntgabe und Informationen an den Kunden automatisch und ohne Kostenfolge storniert.

Zahlung auf Rechnung

Zahlung auf Rechnung sind innerhalb von 30 Tagen netto auf das Geschäftskonto der Nexaria zu bezahlen. 

Allgemeines

Die Nexaria behält sich vor, allenfalls einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Jeder Nutzer verpflichtet sich, den Betreiber von jeglicher Haftung und Verpflichtungen freizustellen sowie die (Mehr)Aufwendungen zu ersetzen, die sich aus falschen Angaben, Widerruf von Aufträgen oder Zuwarten des Nutzers ergeben.

Die Präsentation der Produkte und Dienstleistungen auf der Internetseite der Nexaria stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar, sondern ist nur eine unverbindliche Aufforderung Dienstleistungen zu bestellen. Die Nexaria behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne Ankündigung zu verändern, ergänzen, löschen oder einzustellen.

Mit dem Erwerb der Bewerbungsunterlagen erhalten Sie ein nicht exklusives Nutzungsrecht an den Unterlagen und dem Bewerbungsdesign. Sie dürfen diese mehrfach, jedoch ausschliesslich für den Zweck der eigenen Bewerbung nutzen. Eine kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte und das Kopieren von Grafiken, Ideen und der Umsetzungstechnik kann strafrechtlich geahndet werden. Für alle Dienstleistungen gilt das geistige Eigentum.

Gültigkeitsdauer der bestellten Dienstleistungen

Alle nicht bezogenen Dienstleistungen verfallen nach 6 Monaten ab Bestelldatum. 

Rücktritt / Vorzeitige Beendigung

Tritt der Kunde nach Auftragsbestätigung und vor oder während der Leistungserbringung von der Bestellung oder Buchung zurück, oder wird ein Auftrag vor dem Verfall vorzeitig beendet, wird dem Kunden eine Umtriebsentschädigung von CHF 100.00 inkl. MwSt. in Rechnung gestellt. Die Nexaria kann jeden Auftrag ohne Angaben von Gründen jederzeit beenden.

Vertraulichkeit / Diskretion

Die Nexaria verpflichtet sich im Rahmen aller Tätigkeiten volles Stillschweigen und garantiert volle Diskretion.

Widerrufsrecht / Zahlung

Wir weisen darauf hin, dass die von der Nexaria erstellten Bewerbungsunterlagen, Prüfung der Arbeits- oder Zwischenzeugnisse sowie alle Beratung-Coaching und Vorbereitungsleistungen und weitere Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen individuell nach Kundenspezifikation zugeschnitten und erstellt sind. Daher besteht gemäss Art. 40 OR kein 7-tägiges Widerrufsrecht. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Rechnung im Voraus – entweder per Rechnung, PayPal, TWINT oder Kreditkarte – nach Auftragserteilung zu bezahlen. Nach Eingang der Zahlung wird mit der Auftragsverarbeitung begonnen.

Coaching / Outplacement / Beratung

Leistungen Coaching

Das Coaching und die alle weiteren Beratungsleistungen erfolgen auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf das gegenseitige Vertrauen. Der Coach steht dem Klienten (Coachee) als Prozessbegleiter und Unterstützer bei Entscheidungen und Veränderungen zu Seite. Die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten (Coachee) geleistet. Jeder Klient (Coachee) trägt die Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und ausserhalb der Beratungsdienstleistungen. Die angebotenen Beratungsdienstleistungen sind kein Ersatz für eine notwendige, therapeutische, medizinische oder psychiatrische Behandlung. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

Beratungsleistungen

Beratungsleistungen erfolgen aufgrund des mit dem Kunden besprochenen Aufgaben- und Fragen. Die Beratungen erfolgen auf gegenseitigem Vertrauen und stellt für den Berater gegenüber dem Kunden keine Verpflichtung zu Erfolg oder Lösungsfindung. Die Beratungsleistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Der Berater steht dem Kunden mit Rat und Tat zur Verfügung und teilt gegenüber dem Kunden Meinungen und Ansichten zur Hilfestellung für allfällige Entscheidungen oder Veränderungsprozesse. 

Zahlung des Coachings und Beratungsleistungen

Für Coachings und Beratungen werden die Leistung nach dem Aufwandsprinzip gemäss vereinbartem Stundensatz und Zeitrahmen erbracht. Die Beratungsleistungen werden entweder im Voraus, nach jeder Sitzung oder periodisch abgerechnet. Das Zahlungsziel bei Rechnung ist 10 Tage. Beratungstermine, die 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, werden nicht verrechnet. Versäumte Termine werden zu 100 % in Rechnung gestellt.

Beendigung Coaching / Beratung

Der Kunde und der Coachee kann das Coaching oder die Beratung jederzeit beenden. Alle aufgelaufenen Stunden sowie alle durchgeführten Pauschalangebote sind nach Beendigung des Coaching weiterhin der Nexaria geschuldet. Vorausbezahlte Beratungsleistungen, die nicht erbracht, resp. vom Kunden genutzt werden, verfallen nach 12 Monaten.

Erstellen und Beurteilen von Erzeugnissen

Generelles

Sofern der Kunde nicht innerhalb von 2 Werktagen nach Abwicklung und Lieferung eines bestellten oder gebuchten Auftrages etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel mitteilt, gilt der Auftrag als endgültig abgenommen.

Lieferfristen sind nur Richtzeiten, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Verzögerungen bei kurzfristig erhöhter Nachfrage sind aber nicht auszuschliessen. Der Kunde wird darüber informiert. Wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist, kann der Kunde eine schriftliche Nachfrist ansetzen. Wird die Nachfrist nicht eingehalten, kann der Kunde ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.

Bei jeder Mängelrüge muss der Nexaria die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Kunde das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrages begrenzt. Haftungen, die die Verletzung eines Urheberrechts oder die Ansprüche Dritter als Grundlage hätten, übernimmt die Nexaria nicht.

Lebenslauf

Tabellarische Lebensläufe

Bei der Erstellung von tabellarischen Lebensläufen müssen inhaltliche und designtechnische Beanstandungen an den erbrachten Lieferungen oder Leistungen innerhalb von drei Arbeitstagen gemeldet und stichhaltig, mit einer genauen Angabe der Text- bzw. Designpassage im PDF-Dokument, begründet werden. Nur dann hat der Kunde die Möglichkeit, Nachbesserung mit angemessener Fristsetzung zu verlangen. Die Nexaria hat im Anschluss die Gelegenheit, die gewünschten Korrekturen vorzunehmen. Der Auftraggeber hat Anrecht auf zwei Korrekturläufe ab der ersten Fertigstellung. Jegliche Änderungen, welche aufgrund geänderter Inhalte des Kunden oder wiederholte Designanpassungen werden separat verrechnet. Der Nexaria muss auch bei einer Eieressbearbeitung ermöglicht werden, Anpassungen und Änderungen vorzunehmen.

Nach erfolgter Nachbesserung des Entwurfes ist keine Rückerstattung mehr möglich und weitere Änderungen werden separat verrechnet.

Lebenslauf in Aufsatzform

Bei der Erstellung von Lebensläufen und Bewerbungsschreiben in Aufsatzform akzeptiert der Kunde den Schreibstil des Erstellers. Der Lebenslauf wie auch das Motivationsschreiben werden gemäss den Angaben des Kunden erstellt. Anpassungen an Text können vorgenommen und müssen schriftlich oder telefonisch mitgeteilt werden. Werden Angaben für die Erstellung des Lebenslaufes wie das Bewerbungsschreiben unvollständig angegeben, so kann die Nexaria Rechnung für die Zusatzaufwendungen stellen. Eine garantierte Aufnahme in einer Bildungsinstitution wie Universität oder Schulungseinrichtung oder Aufnahme in einer Ausbildung und Anstellung wird explizit ausgeschlossen.

Eigenaufwand des Kunden

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Eigenaufwand für gewünschte Korrekturen der Nexaria nicht in Rechnung gestellt werden können oder vom Rechnungsbetrag abgezogen werden dürfen und dass Eigenaufwände für alle an die Nexaria gegebenen Aufträge generell nicht erstattet werden.

Arbeitszeugnisse

Prüfung Arbeitszeugnisse

Die zu erbringenden Leistungen umfassen je nach gewähltem Produkt die Analyse und Prüfung eines Arbeitszeugnisses oder Zwischenzeugnis mit Hinweis auf problematische Inhalte und/oder die Überarbeitung des Zeugnisses mit Formulierungsvorschlägen. Ist der Nexaria die Auftragserfüllung nicht möglich, so wird sie die Auftraggeberin oder den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. Die Auftragserfüllung basiert auf den erhaltenen Angaben und Unterlagen.

Mentoring / Kontaktaufnahme Unternehmen

Erteilt der Kunde der Nexaria den Auftrag, mit der Unternehmung bezüglich Anpassungen des Arbeitszeugnisses Kontakt aufzunehmen. Die Nexaria wird nach bestem Wissen und Gewissen mit den zuständigen Personen der Unternehmung versuchen, eine optimale Einigung und ein bestmögliches Ergebnis zu finden. Ein Anrecht auf eine Anpassung des Arbeitszeugnisses seitens der Unternehmung besteht nicht. Die Kontaktnahme mit dem Kunden stellt keine juristische Dienstleistung dar und ist auch nicht als diese anzusehen. Die Nexaria garantiert nicht, dass bei einer Kontaktaufnahme die Vorschläge und Anpassungen von der Unternehmung übernommen werden. 

Schreiben von Arbeitszeugnissen

Die Nexaria verfasst Arbeitszeugnissen nach Vorgaben des Auftraggebers. Für die Wahrheit des Inhaltes ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Nexaria übernimmt für die Richtigkeit der Angaben keine Haftung.

Rechtliche Abklärungen von Arbeitszeugnissen

Eine rechtliche Prüfung und Klärung eines Arbeitszeugnisses dient zur persönlichen Sicherstellung und Wissen einem weiteren möglichen Vorgehen und stellt keine Garantie oder Anspruch, diese für Gerichts- oder Schlichtungsverfahren zu nutzen.

Newsletter

Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse sind mit dem Empfang von Newsletters, Geburtstagswünsche und gelegentlichen E-Mail Versand von Aktionen einverstanden. Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen, etwa über den „Austragen“-Link im Newsletter.

Haftungsausschluss

Generell

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ist jegliche Haftung gegenüber der Nexaria ausgeschlossen.

Erstellen von Erzeugnissen

Für das Einhalten der Bewerbungsfristen ist der Kunde selbst verantwortlich. Er hat den Auftrag vorzeitig bei der Nexaria einzugeben, damit diese erfüllt werden kann. Die Nexaria kann nicht für den Verdienstausfall, der durch Fristversäumnis entstandenen Schäden verantwortlich und haftbar gemacht werden.

Sollte nach Vertragsabschluss weitere Änderungen, Prüfungen, Gutachten oder Beratungsleistungen seitens Kunde gewünscht werden, so ist die Nexaria nicht dazu verpflichtet, diese vorzunehmen.

Für alle inhaltliche Aspekte und die Richtigkeit der Daten wie auch die Korrektur von Textpassagen ist der Kunde verantwortlich. Die Nexaria kann für diese Fehler nicht haftbar gemacht werden.

Sollten Auftraggeber und in den Lebensläufen wie Arbeits- und Zwischenzeugnisse erwähnte Personen nicht identisch sein, so haftet die Nexaria für keinerlei Schädigungen oder Nachteile, die durch die Erstellung, das Gutachten und Beurteilung entstehen können.

Die bestellbaren Dateien werden mit der neusten Officeversion erstellt. Die Nexaria übernimmt keine Haftung für die exakte Kompatibilität mit Fremdprogrammen. In diesem Zusammenhang entbindet sich die Nexaria in jeglicher Form von Supportdienstleistungen im Kontext der Word-Vorlagen.

Lebensläufe

Das Erstellen eines tabellarischen oder in Absatzform geschriebenen Lebenslaufes und Schreiben stellt keine Garantie einer Einladung zum Gespräch, Interview oder Anstellung. Jegliche Haftung wird abgelehnt.

Arbeitszeugnisse

Die Einschätzung, Bewertung und Anpassung des Arbeitszeugnisses stellt die Interpretation des Zeugnisprüfers dar. Die Nexaria kann die rechtliche oder tatsächliche Durchsetzbarkeit von Beurteilungen und vorgeschlagenen Änderungen bei Arbeits- oder Zwischenzeugnissen nicht gewährleisten und haftet auch nicht für allfällige Schäden oder Ähnliches. Jegliche Haftung der Analyse, Prüfung, Beurteilung und Neu- oder Umverfassung sowie Überarbeitung von Arbeits- und Zwischenzeugnisse werden ausgeschlossen. Prüfung und Beurteilung des Arbeits- oder Zwischenzeugnis werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt und alle Einschätzungen und Empfehlungen werden nicht für eine allgemeingültige, absolut rechtliche Durchsetzbarkeit oder Gültigkeit verstanden. Bei allen angebotenen und ausgeführten Dienstleistungen übernimmt die Nexaria keine Haftung für jeglichen Verwendungszweck, den der Auftraggeber dabei verfolgt.

Erteilt der Kunde der Nexaria den Auftrag, im Namen des Kunden, mit der Unternehmung bezüglich des Arbeitszeugnisses (Ausbesserung, Anpassungen oder Neuverfassung) Kontakt aufzunehmen, so stellt dieses Vorgehen keine Garantie auf Erfolg. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.

Für die Richtigkeit und Wahrheit die von der Nexaria verfassten Arbeitszeugnisse ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Nexaria übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

Coaching / Beratung

Das Coaching und die Beratung sind ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess und bestimmte Erfolge werden nicht garantiert oder geschuldet. Sämtliche Dienstleistungen der Nexaria haben keinerlei therapeutischen Anspruch und grenzen sich deutlich davon ab. 

Öffnen von E-Mails

Das Öffnen von Dateien geschieht auf Gefahr des Kunden. Die Nexaria gewährleistet nicht, dass die Dateien virenfrei oder nicht sonst wie geeignet sind, Schäden auf den Computern von Nutzern zu verursachen.

Durch jeglichen E-Mail Versand, welches in den Spam-Ordner des Kunden durch den E-Mail-Provider gelangt, kann die Nexaria für jegliche Schäden nicht haftbar gemacht werden. Die Nexaria informiert den Kunden bei Auftragserteilung, insbesondere bei der Beurteilung der Arbeits- und Zwischenzeugnissen, den eigenen Spam-Ordner zu sichten.

Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt wie Streiks, Krankheit, Kriege oder Naturkatastrophen ist die Nexaria von jeglicher Verbindlichkeit befreit. Ein Wegfall der Leistungspflicht von Nexaria aufgrund höherer Gewalt bedeutet auch den Entfall der Gegenleistungspflicht des Kunden.

Verwendungszweck

Bei allen angebotenen und ausgeführten Dienstleistungen übernimmt die Nexaria keine Haftung für jeglichen Verwendungszweck, den der Auftraggeber dabei verfolgt.

Daten & Datenschutz

Sämtliche der Nexaria vorliegenden oder bekannten Informationen, die den Auftrag selbst oder den Auftraggeber bzw. Kunden betreffen, werden vertraulich behandelt.

Der Nutzer bestätigt die Richtigkeit, die an der Nexaria übermittelten Daten.

Der Nutzer ist damit einverstanden, dass die Nexaria personenbezogene Daten des Nutzers in maschinenlesbarer Form speichern und verarbeiten. Die Nutzerdaten werden nur zur internen Verwendung gespeichert. Die Verwendung der Nutzerdaten und die Verarbeitung erfolgt unter Einhaltung des Datenschutzgesetzes durch die Nexaria.

Die Nexaria kann es jedoch nicht ausschliessen, dass sich, insbesondere bei elektronischer Datenübertragung, unbefugte Dritte unrechtmässigen Zugang zu diesen Daten verschaffen.

Die Nexaria verpflichtet sich, die erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten lediglich für die eigene Datenbank zu nutzen und nicht an aussen stehende Dritte weiterzugeben. Der Kunde hat jederzeit das Recht mittels schriftlichen oder persönlichen Kontakt die Daten unwiderruflich löschen zu lassen.

Der Nutzer, resp. Kunde willigt ein, qualifizierte Dritte (z.B. freie Mitarbeiter oder Subunternehmer) für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen einzusetzen. Der freie Mitarbeiter oder Subunternehmer verpflichtet sich zur vollen Verschwiegenheit.

Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse sind mit dem Empfang von Newsletters, Geburtstagswünsche und dergleichen einverstanden. Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen, etwa über den «Austragen»-Link im Newsletter.

Zu den weiteren Datenschutzbestimmungen verweisen wir auf die Datenschutzbestimmungen der Nexaria.

Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Andernfalls gelten die gesetzlichen Regelungen.

Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist CH 8600 Dübendorf (Sitz der Gesellschaft).

Dübendorf, 01.06.2021