Ein Arbeitszeugnis kontrollieren lassen
Jeder Mitarbeitende hat gemäss Obligationenrecht Artikel 330a ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis nach Schweizer Recht. Wir schätzen das von Ihnen erstellte Arbeitszeugnis ein. Wir weisen darauf hin, ob das Zeugnis inhaltlich korrekt formuliert ist, frei von Codierungen und verstecken Hinweisen ist, die freie Interpretationen zulassen.
Welche Punkte kontrollieren wir in ein Arbeitszeugnis?
- Überschrift des Zeugnisses
- Angaben des Arbeitnehmers
- Angaben Arbeitgebers
- Aufgabenbeschreibung und Tätigkeitsfeld
- Leistungs- und Verhaltensbeurteilung
- Zusammenfassende Gesamtbeurteilung
- Austrittsgrund Arbeitszeugnis
- Schlussformulierung
- Ort, Datum, Unterschriften
Wie Sie ein Arbeitszeugnis einschätzen lassen können
Senden Sie uns das Zeugnis des Mitarbeitenden. Sie erhalten innert 1 bis 3 Tagen unsere Einschätzung, die wir telefonisch besprechen und finalisieren werden.
Unser Leistungsversprechen
Hinter jedem Zeugnis steckt eine Person mit einer Vergangenheit. Wir arbeiten stets seriös und legen grossen Wert auf den Datenschutz. Was wir machen, machen wir gerne und sind verlässlich.
Beratungsgespräch
Gerne beraten wir Sie, wie Sie über uns das Arbeitszeugnis prüfen lassen können und stehen für Fragen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie dabei unser 15-minütiges kostenloses Beratungsgespräch.