Ein vollständiges Arbeitszeugnis kontrollieren lassen
Jeder Mitarbeitende hat gemäss Obligationenrecht Artikel 330a ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis nach Schweizer Recht. Das Zeugnis soll wohlwollend verfasst, vollständig sein und der Wahrheit entsprechen. Wir kontrollieren und überprüfen für Ihren Arbeitnehmenden das von Ihnen verfasste Arbeitszeugnis. Wir überprüfen, ob das Zeugnis inhaltlich korrekt formuliert ist, von Codierungen und verstecken Hinweisen ist, die freie Interpretationen zu lassen und passen die Formulierungen an. Bei Bedarf verfassen wir Vorschläge zur Verbesserung der Formulierungen.
Welche Punkte kontrollieren wir in ein Arbeitszeugnis?
- Überschrift des Zeugnisses
- Angaben des Arbeitnehmers
- Angaben Arbeitgebers
- Aufgabenbeschreibung und Tätigkeitsfeld
- Leistungs- und Verhaltensbeurteilung
- Zusammenfassende Gesamtbeurteilung
- Austrittsgrund Arbeitszeugnis
- Schlussformulierung
- Ort, Datum, Unterschriften
Wie Sie ein Arbeitszeugnis prüfen lassen können
Senden Sie uns das Zeugnis des Mitarbeitenden. Sie erhalten innert 3 bis 5 Tagen einen ersten Entwurf zur Durchsicht, die wir telefonisch besprechen und finalisieren werden.
Unser Leistungsversprechen
Hinter jedem Zeugnis steckt eine Person mit einer Vergangenheit. Wir arbeiten stets seriös und legen grossen Wert auf den Datenschutz. Was wir machen, machen wir gerne und sind verlässlich.
Beratungsgespräch
Gerne beraten wir Sie, wie Sie über uns das Arbeitszeugnis prüfen lassen können und stehen für Fragen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie dabei unser 15-minütiges kostenloses Beratungsgespräch.