Ein vollständiges Arbeitszeugnis schreiben lassen
Jede Führungskraft hat gemäss Obligationenrecht Artikel 330a Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Ein Zeugnis muss vollständig und wohlwollend verfasst sein und darf keine Codierungen enthalten. Oft entstehen Fragen beim Spannungsfeld zwischen der Wahrheit und dem Wohlwollen. Genau hier setzen wir an und verfassen ein formal korrektes Arbeits- oder Zwischenzeugnis, das den schweizerischen rechtlichen Vorgaben entspricht. Wir erstellen das Zeugnis frei von Codierungen und versteckten Hinweisen und vermeiden negative Formulierungen, die Raum für Interpretationen lassen könnten.
Welche Punkte kommen in ein Arbeits- oder Zwischenzeugnis vor?
- Überschrift des Zeugnisses
- Angaben des Arbeitnehmers
- Angaben Arbeitgebers
- Aufgabenbeschreibung und Tätigkeitsfeld
- Leistungs- und Verhaltensbeurteilung
- Zusammenfassende Gesamtbeurteilung
- Austrittsgrund Arbeitszeugnis
- Schlussformulierung
- Ort, Datum, Unterschriften
Wie Sie ein Zwischenzeugnis oder Arbeitszeugnis schreiben lassen können
Sie erhalten von uns eine E-Mail mit den Angaben, die wir für die Erstellung des Zeugnisses benötigen. Basierend auf Ihrer Beurteilung verfassen wir ein qualifiziertes und korrektes Arbeits- oder Zwischenzeugnis. Das Zeugnis wird frei von Codierungen und versteckten Hinweisen sowie wohlwollend und wahrheitsgetreu formuliert.
Sie erhalten innerhalb von 5 Arbeitstagen einen ersten Entwurf zur Durchsicht. Anschliessend besprechen wir den Entwurf mit Ihnen und finalisieren das Arbeitszeugnis nach den gewünschten Anpassungen.
Unser Leistungsversprechen
Hinter jedem Zeugnis steht eine Person mit einer individuellen Vergangenheit. Wir arbeiten stets seriös und legen grossen Wert auf den Datenschutz. Was wir tun, tun wir mit Leidenschaft und sind dabei stets verlässlich.
Beratungsgespräch
Gerne beraten wir Sie, wie Sie über uns ein Arbeitszeugnis erstellen lassen können, und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung. Nutzen Sie dafür unser 15-minütiges, kostenloses Beratungsgespräch.