Worauf müssen Sie in Ihrem Arbeitszeugnis achten? Im Arbeitszeugnis wichtige Punkte zu erkennen, kann das Zeugnis entscheidend beeinflussen. In einem Arbeitszeugnis werden von einer Unternehmung alle relevanten Details aufgeführt, welche für die Beurteilung eines Arbeitnehmers wichtig sind. Auch sind Arbeitgeber verpflichtet, nach Weggang des Arbeitnehmers ein vollständiges, wohlwollendes und korrektes Zeugnis zu verfassen. Der Arbeitnehmer hat nicht automatisch Anspruch auf ein gutes Zeugnis, kann aber das Zeugnis anfechten, sollte es nicht zufrieden sein. Krankheiten dürfen im Einzelfall erwähnt werden. Codierungen und versteckte Hinweise haben in einem Arbeitszeugnis nichts verloren. 

Von Daniele Bardaro, Experte in Arbeitszeugnisse
Lesezeit 4 Minuten

Arbeitszeugnis wichtige Punkte wissen

Was sind Geheimcodes in Arbeitszeugnisse

Die Codierungen und Geheimcodes in Arbeitszeugnissen haben zwar abgenommen, sind aber noch nicht vollständig verschwunden. Eigentlich ist es klar, dass ein Arbeitszeugnis im Sinne von Klarheit und Eindeutigkeit abgefasst werden soll. Zweideutige Floskeln sind aber immer noch verbreitet und sind einem Mangel an Erfahrung der Autoren geschuldet.

Wenn etwa eine kleinere Unternehmung ohne feste Personalabteilung ein Zeugnis schreibt, sollte sie sich, wenn immer möglich, den Rat von Fachleuten holen. Denn auch ein gut gemeintes Arbeitszeugnis kann gründlich missverstanden werden. Und das ist nicht im Sinne der Transparenz. Missverständlich ist auch, wenn Unternehmen im Arbeitszeugnis notieren, dass das Zeugnis «nicht codiert» ist. Denn die Eindeutigkeit ist oberstes Gebot, und ein solcher Hinweis stellt es wieder infrage.

Zu unserer vollsten zufrieden – Ist das gut genug?

Zur Gesamtleistung gibt es heute noch verschiedene Formulierungen. Da bestehen Formulierungen wie «Er hat sich bemüht» bis zu, «wir waren sehr zufrieden», bis zu «vollsten Zufriedenheit» ist in Arbeitszeugnissen alles zu lesen. Nur das gesamte Bild, respektive die vollständige Formulierung gibt einen Aufschluss über die Leistung des Arbeitnehmers. «Wir waren mit ihrer Arbeit zufrieden» hört sich zwar gut an, aber entspricht nur einer genügenden Leistung. «Er erledigte die Arbeiten zu unserer vollsten Zufriedenheit» stellt allerdings eine Topleistung dar, entspricht aber einer Codierung wie man Zeugnisse früher verfasst hat.

Heute eine korrekte Formulierung: «Die Arbeitsleistung von Frau Muster war in qualitativer wie auch quantitativer Hinsicht jederzeit sehr gut.» Sollten Sie sich hinsichtlich Ihres Arbeitszeugnisses nicht sicher sein, ob Ihre Leistungsbeschreibung richtig formuliert ist, so lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis von uns prüfen. Dadurch können Sie sich sein, dass in Ihrem Zeugnis keine Stolperfallen enthalten sind.

Die Reihenfolge beim Verhaltens mit Vorgesetzten

Auch die Reihenfolge resp. Hierarchie bei Verhalten mit Vorgesetzten etc. ist zu beachten: In der Zeugnissprache müssen die Vorgesetzten zuerst genannt sein, sonst kann das auf ein schlechtes Verhältnis hindeuten. D.h. «Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitende und Kunden war …» Falls das Unternehmen sich als sehr kundenfreundlich sieht, kann auch diese Formulierung angewandt werden: «Das Verhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitende war ….»

Der Austrittsgrund

Ist der Austrittsgrund wichtig im Arbeitszeugnis?

Diese Frage ist klar mit «JA» zu beantworten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Austrittsgrund klar und eindeutig formuliert wird. Eine normale Formulierung wäre: «Der Austritt erfolgt auf eigenen Wunsch. Wir bedauern seinen/ihren Weggang» Wenn kein Bedauern ausgedrückt wird, lässt dies vermuten, dass der Weggang des Arbeitnehmers keine allzu grosse Sache für die Firma ist. Eine sehr positive Formulierung ist hingegen «würden wir jederzeit wieder anstellen». Diese zeigt wirkliches Bedauern über den Weggang eines guten Angestellten.

Ist der Austrittsgrund wichtig?

Wenn der Grund des Austrittes nicht erwähnt wird, ist davon auszugehen, dass es entweder vergessen gegangen es zu formulieren, oder es hat eine Kündigung seitens der Firma stattgefunden. Der Arbeitgeber darf den Grund nicht gegen den Willen des Arbeitnehmers nennen. Denn es gilt im Grundsatz immer, dass ein Arbeitszeugnis wohlwollend verfasst werden soll.

Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer bei der Stellensuche nicht behindert werden soll. Allerdings muss ein Arbeitszeugnis auch der Wahrheit entsprechen. Nur ein gutes Zeugnis zu schreiben, weil eine Auseinandersetzung vermieden werden soll, ist nicht zielführend und wird wohl lediglich zusätzliche Kosten vermindern.

Wie ist eine negative Formulierung beim Austrittsgrund?

Wenn vermerkt wurde, dass «der Austritt in gegenseitigem Einverständnis erfolgte», weist dies auf eine Entlassung hin. Dies gilt ebenfalls, wenn gar keine Angaben zum Austrittsgrund ersichtlich sind. Auch ein Klassiker bei einer Kündigung könnte lauten: «Betriebsbedingt mussten wir leider das Arbeitsverhältnis mit Herrn Koller auflösen.» Der folgende Satz deutet klar auf eine fristlose Kündigung hin: «Herr Meier verlässt uns per 17. Mai 2018. Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.»

Wir sind da für Sie

Wünschen Sie eine Einschätzung oder Beratung?

Sind Sie sich mit Ihrem Arbeitszeugnis nicht sicher? Senden Sie uns Ihr Arbeitszeugnis und wir geben Ihnen eine unverbindliche Einschätzung. Oder schreiben Sie uns Ihr Anliegen. Wir unterstützen Sie gerne.

ja, ich möchte Zeige Angebote

Krankheit im Arbeitszeugnis

Darf eine Krankheit in einem Arbeitszeugnis erwähnt werden?

Ja, das darf es. Ein praktisches Beispiel: Eine Lageristin kann aufgrund eines Knieleidens nicht mehr die volle Arbeitskraft in ihrem Beruf leisten. Wird dies nun verschwiegen, könnte ein neuer Arbeitgeber später beim vorhergehenden Arbeitergeber Schadenersatz einfordern, weil die Anstellung mit dieser Information vielleicht nicht erfolgt wäre. Auch Suchtprobleme, sexuelle Übergriffe oder psychische Verstimmungen müssen vermerkt werden, um Schadenersatzforderungen vom neuen Arbeitgeber zu vermeiden.

Ein Bundesgerichtsentscheid Krankheit im Zeugnis

Auch hier musste eine Firma aufgrund eines Beschlusses des Arbeitsgerichtes in Zürich ein Zeugnis abändern. Darin wurde vermerkt, dass ein Arbeitnehmer bei einer Anstellung von 36 Monaten während 8 Monaten krank war. Ein Arbeitgeber, der dieses Zeugnis liest, könnte annehmen, dass die Leistungsfähigkeit vermindert sei oder der Arbeitnehmer nicht Willens sei, die Leistung zu erbringen. Da es sich aber um eine abgeschlossene Krankheit handelte und die Leistungen ansonsten gut waren, musste dieser Hinweis entfernt werden. Kommt hinzu, dass die Erwähnung von Krankheitsausfällen in Arbeitszeugnissen der Verhältnismässigkeit unterstehen.

Bei einem Arbeitnehmer, der während einer Anstellung von 12 Monaten rund 9 Monate krank war, darf von einer Verhältnismässigkeit gesprochen werden und der Ausfall darf im Zeugnis vermerkt werden. Auch sind sich viele Arbeitgeber nicht bewusst, dass sie schadenersatzpflichtig werden, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund eines ungerechtfertigt schlechten Zeugnisses keine neue Stelle findet. Dies gilt ebenfalls, wenn Unternehmen das Zeugnis nicht oder verspätet ausstellen wollen. Dies kommt leider häufiger vor, wenn die Kündigung angefochten wird. Jedoch haben Arbeitnehmer von Gesetzes wegen jederzeit und ohne Grund Anspruch auf ein Zeugnis.

Grundsätzliches beim Arbeitszeugnis

Habe ich Anspruch auf ein gutes Zeugnis?

Der Arbeitnehmer hat nicht automatisch einen Anspruch auf ein gutes Zeugnis. Aber der Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein uncodiertes Arbeitszeugnis. Denn ein Arbeitszeugnis ist das Festhalten von Fähigkeiten, Leistungen und Verhalten eines Stellensuchenden und dies uncodiert. Wenn zum Beispiel jemand wiederholt gemahnt wurde, weil er den Arbeitgeber mehrmals hinterging oder anderen Mitarbeitern in unangemessener Art zu nahe kam, muss dieses Verhalten in einem Zeugnis erwähnt werden. Denn nur so kann sich ein neuer Arbeitgeber ein Bild über den Bewerber machen und der alte Arbeitgeber sich von der Haftpflicht befreien.

Was darf in einem Arbeitszeugnis nicht erwähnt werden?

Was in einem Arbeitszeugnis nicht erwähnt darf, sind unter anderem ein seltenes Zuspätkommen, kleinere, eher selten vorkommende Auseinandersetzungen oder nur vorübergehend verminderte Arbeitsleistungen. Auch Erkrankungen, die in der Vergangenheit liegen und keinen Einfluss auf die Leistungen des Arbeitnehmers haben, haben in einem Zeugnis nichts zu suchen.

Wie lange kann ich ein Zeugnis einfordern?

Dies gilt vor allem auch für ein Zwischenzeugnis. Wie lange man nach der Beendigung des Anstellungsverhältnisses ein Zeugnis einfordern kann, ist jedoch umstritten. Die Praxis zeigt, dass spätestens 5 Jahre nach einem Austritt ein Zeugnis verlangt werden kann. Es empfiehlt sich aber in jedem Fall, sofort oder spätestens wenige Monate nach Austritt ein Zeugnis in der Hand zu haben. Falls nun die Firma beim Austritt kein Zeugnis aushändigt, sollte die Firma darauf aufmerksam gemacht werden. Sollte dies dann immer noch nicht geschehen, darf man eine nützliche Frist ansetzen. Sollte nach Ablauf einer Frist immer noch kein Zeugnis erstellt worden sein, kann man sich an den Friedensrichter oder wenn nötig an das Arbeitsgericht wenden.

Was gehört in ein Arbeitszeugnis?

Nach Erhalt des Zeugnisses sollte man umgehend prüfen, ob es fehlerfrei und vor allem vollständig ist. So prüft man die Personalien, den Beginn und das Ende der Anstellung, die Funktion innerhalb der Firma, die Hauptaufgaben, Leistungsbeurteilungen, Beförderungen und Qualifikationen sowie den Abgangsgrund und die Zukunftswünsche. Wichtig ist auch, Tippfehler zu korrigieren. Neben den einzelnen Formulierungen sollte das Zeugnis ein stimmiges Gesamtbild abgeben. Standardsätze zeugen nicht gerade von Wertschätzung. Ist jedoch ein Zeugnis individuell verfasst und klar auf den Arbeitnehmer bezogen, so ist dies eine gute Ausgangslage. Das Datum auf dem Arbeitszeugnis sollte dem Austrittsdatum entsprechen. Ein Datum auf Mitte eines Monats mit der entsprechenden Abgangsformulierung könnte auf eine fristlose Kündigung hindeuten.

Was mache ich, wenn ich mit dem Zeugnis nicht zufrieden bin?

Wenn man nun mit dem Inhalt nicht einverstanden ist oder wesentliche Punkte fehlen, sollte man sich zuerst mit der Firma in Verbindung setzen und das Gespräch suchen. Man sollte auch nicht automatisch von Böswilligkeit ausgehen, wenn eine Formulierung unglücklich erscheint. Wenn ein Gespräch nicht erfolgreich ist, kann man der Firma einen schriftlichen Änderungsvorschlag unterbreiten. Bleibt auch dieser ohne Resultat, kann man sich an einen Friedensrichter wenden.

Diese Verfahren sind in der Regel kostenlos, jedoch kann die Firma bei einem Entscheid zu ihren Gunsten Ihnen die Anwaltskosten in Rechnung stellen. Die Eingabe bei einem Gericht muss in jedem Fall begründet werden, zum Beispiel durch Zwischenzeugnisse, Beförderungen, Lohnerhöhungen, Qualifikationsgespräche oder Zeugen. Vor diesem Schritt sollte man sich aber jeweils beraten lassen, ob das Zeugnis den gesetzlichen Vorgaben entspricht, vollständig und ohne Codierungen ist. Gerne stehen wir Ihnen hierfür zur Verfügung.

Fazit

Als Arbeitnehmer:in haben Sie immer ein Anrecht auf ein Arbeits- oder Zwischenzeugnis. Unter Berücksichtigung der Wahrheit haben Sie rechtlich viele Möglichkeiten ein gutes und wohlwollendes Arbeitszeugnis zu erhalten. Codierungen in Arbeitszeugnissen sind im Schweizer Recht verboten. Der Austrittsgrund ist im Arbeitszeugnisse essenziell, ansonsten schnell der Verdacht erscheint, dass Ihnen gekündigt wurde. Die Krankheit im Zeugnis darf nicht in jedem Fall erwähnt werden. Dazu gibts Bundesgerichtsentscheide, die Formulierungen im Arbeitszeugnis regeln.

Wir sind da für Sie

Wünschen Sie eine Einschätzung oder Beratung?

Sind Sie sich mit Ihrem Arbeitszeugnis nicht sicher? Senden Sie uns Ihr Arbeitszeugnis und wir geben Ihnen eine unverbindliche Einschätzung. Oder schreiben Sie uns Ihr Anliegen. Wir unterstützen Sie gerne.

ja, ich möchte Zeige Angebote