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Meine Firma ist Konkurs – wie erhalte ich dennoch ein Arbeitszeugnis?

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Auch bei einem Konkurs der Firma haben Sie weiterhin Anspruch auf ein korrektes und qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dieser Anspruch ist gesetzlich verankert und gilt unabhängig davon, ob der Betrieb fortgeführt oder vollständig geschlossen wurde. Weder Insolvenz noch Liquidation heben die Pflicht zur Zeugniserstellung auf.

Was passiert arbeitsrechtlich bei einem Firmenkonkurs?

Mit der Eröffnung des Konkurses wird das Arbeitsverhältnis nicht automatisch beendet. Die Konkursverwaltung – in der Regel das zuständige Konkursamt – hat jedoch das Recht, das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu beenden (gemäss OR 211a i.V.m. OR 337). Sie führt den Betrieb nicht weiter, sondern wickelt ihn ab. Dazu gehört auch, dass noch offene arbeitsrechtliche Ansprüche – wie etwa Lohnforderungen oder Arbeitszeugnisse – korrekt behandelt werden müssen.

Was gilt beim Anspruch auf ein Arbeitszeugnis im Konkursfall?

Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis bleibt auch nach der Konkurseröffnung vollständig bestehen. Die Konkursverwaltung ist verpflichtet, entweder selbst ein Zeugnis auszustellen oder dafür zu sorgen, dass dies durch die ehemaligen Vorgesetzten geschieht – sofern die notwendigen Informationen verfügbar sind. Auch wenn das Arbeitsverhältnis im Rahmen der Liquidation endet, bleibt die Konkursmasse verpflichtet, ein korrektes Zeugnis auszustellen. In der Praxis übernehmen dies oft die letzten direkten Vorgesetzten, auf Wunsch mit Unterschrift der Konkursverwaltung.

Wie komme ich trotz Konkurs zu einem gültigen Zeugnis?

Ihre ehemaligen Vorgesetzten dürfen auch ohne Zeichnungsberechtigung ein Zeugnis ausstellen, wenn sie dafür bevollmächtigt werden. Alternativ kann das Zeugnis durch die Konkursverwaltung unterschrieben werden – sofern diese Zugang zu den nötigen Informationen hat.

Wichtig: Die Zeugnispflicht umfasst auch die Sorgfaltspflicht. Das bedeutet, der ehemalige Arbeitgeber oder die Verwaltung muss bei Bedarf Auskunft über Ihre Tätigkeiten und Leistungen geben.

🔍 Tipp: Notieren Sie sich frühzeitig Ihre Aufgaben, Projekte und Ansprechpersonen. So können Sie die Inhalte zur Verfügung stellen, falls es zu Verzögerungen oder fehlendem Wissen bei der Ausstellung kommt.

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