Ein Arbeitszeugnis muss gemäss Art. 330a OR wahr, wohlwollend und vollständig sein. Trotzdem erhalten Arbeitnehmende immer wieder Zeugnisse, die unklar, verklausuliert oder unausgewogen wirken. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Zeugnis kritisch formuliert, lückenhaft oder ungerecht ist, sollten Sie strukturiert und sachlich vorgehen.
Wie erkenne ich, ob mein Arbeitszeugnis schlecht ist?
Ein schlechtes Zeugnis erkennt man oft an vagen Formulierungen, fehlenden Aussagen oder auffälligem Schweigen zu wichtigen Themen wie Verhalten oder Leistung. Vergleichen Sie das Zeugnis mit früheren Beurteilungen – weichen Aussagen stark ab, kann das ein Hinweis auf ein nicht ausgewogenes Zeugnis sein.
Anzeichen für ein kritisches oder schwaches Zeugnis:
- Es fehlen Aussagen zum Verhalten gegenüber Vorgesetzten oder im Team
- Die Formulierung zur Leistung ist vage: „Er erledigte die ihm übertragenen Aufgaben“ (ohne Bewertung von Qualität, Effizienz oder Eigeninitiative)
- Die Schlussformel wirkt nüchtern oder distanziert: „Das Arbeitsverhältnis endete per…“, ohne Dank oder Zukunftswünsche
- Es gibt keine Angaben zu besonderen Erfolgen, Fachkompetenz oder Entwicklung während der Anstellung
- Standardformulierungen wirken abgeschwächt oder werden in ungewohnter Reihenfolge verwendet (z. B. „zur Zufriedenheit“ statt „stets zur vollsten Zufriedenheit“)
Unser Tipp: Vergleichen Sie Ihr Zeugnis mit Ihren Zielvereinbarungen, Zwischenzeugnissen oder Mitarbeitergesprächen. Weichen die Aussagen deutlich ab, lohnt sich eine professionelle Einschätzung – etwa durch die Zeugnisexperten von Nexaria. So erkennen Sie frühzeitig, ob das Zeugnis unvorteilhaft wirkt oder sogar überarbeitet werden sollte.
Welche Schritte kann ich bei einem negativen Arbeitszeugnis unternehmen?
Gehen Sie in mehreren Schritten vor:
- Zeugnis vergleichen: Prüfen Sie, ob Inhalt und Tonfall zu Ihren Leistungsnachweisen, Zielvereinbarungen oder Qualifikationen passen.
- Gespräch suchen: Sprechen Sie mit Ihrer ehemaligen Vorgesetzten oder Personalabteilung – sachlich, aber bestimmt. Ziel ist eine einvernehmliche Korrektur.
- Schriftlich beanstanden: Wenn keine Einigung erfolgt, formulieren Sie einen Widerspruch. Begründen Sie Ihre Sichtweise mit konkreten Nachweisen (z. B. Zielerreichungen, interne Anerkennungen).
- Zeugnisprüfung durch Fachstelle: Lassen Sie Ihr Zeugnis professionell prüfen – z. B. bei Nexaria. Unsere Expertinnen erstellen eine fundierte Analyse mit Verbesserungsvorschlägen oder Alternativentwurf.
- Rechtliche Schritte: Wenn alle Gespräche scheitern, können Sie uns kontaktieren und ersten Rat einholen. Viele Fälle lassen sich auch ohne Klage klären – mit einem klar begründeten Gegenvorschlag.
Ihr Arbeitszeugnis bewerten lassen
Es lohnt sich immer, das Zeugnis von einem Experten prüfen zu lassen.


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