Ein Lehrzeugnis für Ihren Lernenden oder Praktikanten schreiben
Ein Lernender hat unserer Meinung nach genau den gleichen Anspruch auf ein vollwertiges Arbeitszeugnis wie ein ausgelernter Mitarbeiter:in. Wir schreiben das Zeugnis (Lehr- oder Praktikumszeugnis) für Ihren abtretenden Lernenden oder Praktikanten. Das Zeugnis soll wohlwollend verfasst sein, vollständig sein und der Wahrheit gemäss Schweizerischem Recht entsprechen. Auch kann ein Lehrzeugnis oder Praktikumszeugnis schlechte Beurteilung enthalten, solange es der Wahrheit entspricht und die schlechte Beurteilung über die gesamte Anstellungszeit hinzieht.
Wie Sie das Zeugnis schreiben lassen können?
Handelt es sich um ein gutes Zeugnis, so gratulieren wir natürlich Ihrem Lernenden oder Praktikanten. Entsprechen die Leistungen jedoch nicht den Erwartungen Ihrer Unternehmung, so wird es bedeuten, komplexer ein entsprechendes Arbeitszeugnis zu verfassen, dass das berufliche Fortkommen nicht gehindert wird.
Beratungsgespräch
Gerne beraten wir Sie bei der Erstellung des Lehrzeugnisses fachkundig und stehen für Fragen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie dabei unser 15-minütiges kostenloses Beratungsgespräch.