Ein Lehrzeugnis für Ihren Lernenden oder Praktikanten schreiben
Ein Lernender hat unserer Meinung nach genau denselben Anspruch auf ein vollwertiges Arbeitszeugnis wie ein ausgebildeter Mitarbeitender. Wir verfassen das Zeugnis (Lehr- oder Praktikumszeugnis) für Ihren abtretenden Lernenden oder Praktikanten. Das Zeugnis soll wohlwollend, vollständig und der Wahrheit gemäss Schweizer Recht entsprechen. Auch ein Lehr- oder Praktikumszeugnis kann eine negative Beurteilung enthalten, solange diese der Wahrheit entspricht und sich über die gesamte Anstellungszeit erstreckt.
Wie Sie das Zeugnis schreiben lassen können?
Handelt es sich um ein gutes Zeugnis, so gratulieren wir natürlich Ihrem Lernenden oder Praktikanten. Entsprechen die Leistungen jedoch nicht den Erwartungen Ihrer Unternehmung, wird es umso wichtiger, ein Arbeitszeugnis zu verfassen, das zwar den Tatsachen entspricht, aber das berufliche Fortkommen nicht behindert.
Beratungsgespräch
Gerne beraten wir Sie, wie Sie über uns ein Lehrzeugnis erstellen lassen können, und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung. Nutzen Sie dafür unser 15-minütiges, kostenloses Beratungsgespräch.