Nach Artikel 346a Absatz 1 und 2 im Obligationenrecht hat der Arbeitgeber der lernenden Person ein Zeugnis auszustellen. Darin verhält es sich genau gleich wie bei einem normalen qualifizierten Arbeitszeugnis. Im Lehrzeugnis gehören detaillierte Angaben über den erlernten Beruf sowie die Dauer der Lehre und die Art des Arbeitsverhältnisses. Die Qualifikationen müssen vom Lehrbetrieb nicht zwingend beschrieben werden. Wenn Sie jedoch im Lehrzeugnis eine Qualifikation über deine Leistung und Verhalten während Ihrer Lehrzeit haben möchten, so muss der Lehrbetrieb im Lehrzeugnis eine Qualifikationsbeurteilung vornehmen.
Für Sie als Info, was alles in einem Lehrzeugnis gehört:
- Der Titel um was für ein Zeugnis es sich handelt
- Dein Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Heimatort
- Dauer der Lehre
- Die Art des Arbeitsverhältnisses, d.h dass es sich bei dir um eine Berufslehre gehandelt hat
- Die Qualifikationen wie Leistungs- und Verhaltensbeurteilung
- Nicht zwingend: Schlussformulierung wie Dank, Zukunftswünsche etc.
- Ort / Datum, Name Berufsbildner und Unterschrift
Wenn Sie es wünschen, können Sie Ihr Lehrzeugnis gerne von uns prüfen lassen.