Wenn ein Arbeitnehmer wegen Corona gekündigt wurde, genügt im Arbeitszeugnis den Hinweis, dass Sie wegen der Corona-Pandemie gekündigt wurden. Ich denke, da braucht es keine weiteren Erklärungen. Man könnte noch einen Hinweis schreiben, dass die Kündigung in keiner Art und Weise mit deinen Leistungen in Verbindung stehen.
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Arbeitszeugnis Kündigung wegen Corona
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