Freistellung im Arbeitszeugnis erwähnen

Tatsächlich wird eine erwähnte Freistellung im Arbeitszeugnis Ihre Erfolgsaussichten in der Stellensuche mindern. Natürlich ist eine Kündigung angesichts eines Stellenabbaus viel weniger abschreckend, als wenn die Firma beispielsweise mit Ihrem Verhalten unzufrieden war.

Ein Arbeitszeugnis muss grundsätzlich wohlwollend verfasst werden. Die arbeitssuchende Person soll bei der Stellensuche keine Steine in den Weg gelegt werden. Gleichzeit muss der Inhalt des Zeugnisses auch der Wahrheit entsprechen.

Wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer den Beendigungsgrund des Arbeitsverhältnisses im Zeugnis wünscht, ist der Arbeitgeber verpflichtet diesen anzugeben. (z.B. berufliche Weiterentwicklung oder Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen).

Solange nicht ein wesentlich falscher Gesamteindruck entsteht, darf der Austrittsgrund nicht gegen den Willen der gekündigten Person angegeben werden. Liegt die Freistellungsdauer unter 6 Monaten, darf die Freistellung nicht ohne Zustimmung der Gekündigten / des Gekündigten im Zeugnis stehen.