Kann im Arbeitszeugnis auf das Zwischenzeugnis verwiesen werden?

Das Abschlusszeugnis, resp. Arbeitszeugnis, muss vollständig sein. Daher haben Sie Anspruch auf ein einheitlich erstelltes Arbeitszeugnis, das in einem Dokument verfasst wurde. In einem Arbeitszeugnis muss die Leistung und das Verhalten der gesamten Anstellungsdauer beschrieben werden.

Es gibt Fälle, in der Zwischenzeugnis und das Abschlusszeugnis sich nicht sehr unterscheiden, aber der Arbeitgeber trotzdem im Arbeitszeugnis auf das Zwischenzeugnis, oder sogar auf alle vorhergehenden Zwischenzeugnisse verweist. Auch dann hat jeder Arbeitnehmer das Recht, diesen Hinweis entfernen zu lassen, da es keinen Sinn ergibt, ähnliche Dokument, also Zwischenzeugnisse und Arbeitszeugnis in einer Bewerbung beizulegen.

Hatte ein Arbeitnehmender in der gleichen Unternehmung während den letzten Jahren intern viele unterschiedliche Stellen, dann empfiehlt es sich der Verweis auf die Zwischenzeugnisse. Ansonsten kann das Schlusszeugnis sehr umfangreich werden, und daher die Lesbarkeit und Übersicht der Funktonen, resp. Qualifikationen beeinträchtigen. Allfällig wäre ein Hinweis, dass das Abschlusszeugnis (Arbeitszeugnis) die gesamte Anstellungsdauer bewertet.

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