Bei einem Konkurs gilt hinsichtlich Arbeitszeugnis eine klare gesetzliche Regel. Bei einem Konkurs einer Unternehmung läuft in der Regel immer alles etwas durcheinander und es braucht ein wenig Zeit, bis der Konkursverwalter die Übersicht der Situation gewonnen hat. Aber in Ihrer ganz speziellen Situation bestehen zum Glück entsprechende Gesetzesartikel.
Bei Konkurs einer Firma kann die Konkursverwaltung eingeschaltet werden. Hat der Konkursverwalter die Arbeitsverträge übernommen, so ist sie auch verpflichtet, Ihnen einen Arbeitsvertrag zu erstellen. Steigt die Konkursverwaltung auf die Arbeitsverträge nicht ein, liegt die Verpflichtung beim konkursiten Arbeitgeber.
In der Praxis wird der Konkursverwalter in der Regel gleich nach Konkurs alle Angestellten entlassen. Jetzt stellt sich die Frage, wer effektiv das Arbeitszeugnis ausstellen wird. Der Konkursverwalter ist wegen fehlenden Informationen dazu nicht in der Lage, und die leitenden Angestellten haben keine Unterschriftberechtigung mehr. Aber nach dem Konkurs einer Firma haben die ehemaligen Arbeitgeber nach wie vor eine Sorgfaltspflicht zu erfüllen. Sie müssen unter anderem Dokumente herausgeben und über frühere Arbeitsverhältnisse und Qualifikationen Auskunft geben. Aufgrund dieser Angaben kann ein Arbeitszeugnis erstellt werden. Der Konkursverwalter kann das Arbeitszeugnis selbst unterschreiben oder den früheren Vorgesetzten dazu bevollmächtigen, auch wenn er oder sie keine offizielle Zeichnungsberechtigung mehr hat.