Grundsätzlich gilt: Ein Arbeitszeugnis muss der Wahrheit entsprechen und zugleich wohlwollend verfasst sein.
Folgende Vorschläge können unternommen werden.
- Vergleichen Sie Ihr Arbeitszeugnis, falls vorhanden, mit den Beurteilungen Ihrer Leistungen aus den Mitarbeitergesprächen. Falls dabei grosse Unterschiede festgestellt werden können, solltest Sie Ihren ehemaligen Chef darauf ansprechen. Auch wenn Sie beispielsweise 5 Jahre bei der Firma angestellt waren und nur die letzte Beurteilung Ihrer Anstellung ungenügend war, so muss doch dein Zeugnis Ihre gesamte Anstellung widerspiegeln.
- Wegen einer mangelnden Leistung, die während einem gewissen Zeitraum stattgefunden hat, darf nicht das gesamte Arbeitszeugnis in Mitleidenschaft gezogen werden. Zeichnet sich jedoch aus den Mitarbeitergesprächen über die ganze Anstellungsdauer ein mangelndes Bild Ihrer Arbeitsweise ab, wird es natürlich schwieriger etwas anzufechten.
- Wenn ein Gespräch mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber nichts bringen sollte, ist ein schriftlicher Einspruch nötig. Listen Sie die Punkte mit welchem Sie nicht einverstanden sind und versuchen Sie diese zu begründen und im besten Fall zu belegen (z.B. unterschriebenes Mitarbeitergespräch etc.).
- Zuletzt bleibt Ihnen noch die Möglichkeit den Rechtsschutz einzuschalten oder einen Anwalt hinzuzuziehen.