Unerlaubte Fragen beim Job-Interview

Im Interview können teilweise auch unangenehme Fragen auftauchen. Dabei sind aber Grenzen gesetzt. Es sind nur Fragen zulässig, die Aufschluss über die Eignung des Bewerbers für das Arbeitsverhältnis geben. So ist es erlaubt, einen Kassier nach Vorstrafen zu fragen. Auch sind Fragen nach ansteckenden Krankheiten bei medizinischem Personal wichtig.

Folgende Arten von Fragen sind grundsätzlich nicht zulässig und haben mit der Eignung für die Stelle nichts zu tun:

  • Schwangerschaft oder Kinderwunsch
  • Religion, Parteienzugehörigkeit
  • Fragen nach Partner oder Familie
  • Fragen nach der privaten Zukunft
  • Fragen nach Heirat (besonders bei Frauen)
  • Vermögensverhältnisse oder Krankheiten.

Sie können Fragen, die nicht erlaubt sind, auch einfach nicht beantworten oder sogar lügen. Inwiefern sich das aber lohnt, ist jedem selbst überlassen.