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Muss ein Arbeitgeber Bedauern oder Dank im Arbeitszeugnis ausdrücken?

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Bedauerns- und Dankesformeln sind in vielen Arbeits- und Zwischenzeugnissen ein fester Bestandteil, aber nicht immer selbstverständlich. Während sie für Arbeitnehmende oft ein wichtiges Signal der Wertschätzung darstellen, gelten sie rechtlich nicht als verpflichtend. Dieses FAQ erklärt, welche Bedeutung solche Formulierungen haben, ob ein Anspruch darauf besteht und wie ihr Fehlen in der Zeugnissprache interpretiert werden kann.

Warum sind Bedauerns- und Dankesformeln im Arbeitszeugnis wichtig?

Bedauerns- oder Dankesformeln gehören – sofern dies vom Arbeitgeber gewünscht ist – zu den klassischen Schlussformulierungen in Arbeits- und Zwischenzeugnissen. Sie dienen dazu, die Leistungen der ausscheidenden Person positiv abzuschliessen, Wertschätzung auszudrücken und das berufliche Verhältnis in einem harmonischen Ton zu beenden. Eine Dankesformel im Arbeitszeugnis kann für zukünftige Arbeitgeber ein starkes Signal sein, dass die Zusammenarbeit erfolgreich und das Ausscheiden einvernehmlich war. Rechtlich sind solche Aussagen jedoch nicht verpflichtend. Wenn Bedauern im Arbeitszeugnis fehlt, ist dies allein eine Entscheidung des Arbeitgebers, der selbst bestimmt, ob und in welcher Form er solche Schlussformeln aufnehmen möchte.

Kann ich das Bedauern im Arbeitszeugnis verlangen?

Aus arbeitsrechtlicher Sicht gibt es keinen Anspruch darauf, dass im Arbeitszeugnis Bedauern über den Austritt oder Dankesworte ausgesprochen werden. Wenn Bedauern im Arbeitszeugnis fehlt, ist das rechtlich unproblematisch, da das Gesetz nicht vorschreibt, welche Gefühle ein Arbeitgeber beim Weggang einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters zu haben oder zu äussern hat. Ebenso wenig kann er gezwungen werden, solche Aussagen zu formulieren. Auch wenn Arbeitnehmende das Fehlen dieser Schlussformel als negativ empfinden, muss ein Zeugnis lediglich den Grundsätzen der Wahrheit und Klarheit entsprechen – Bedauern bleibt freiwillige Ergänzung.

Kann das Fehlen von Bedauern oder Dank in der Zeugnissprache als versteckte Botschaft gelten?

Das Weglassen von Dankes- oder Bedauernsfloskeln in einem Arbeitszeugnis kann in der Zeugnissprache als bewusste Codierung verstanden werden. Während ein wertschätzendes Zeugnis üblicherweise mit Dank für die geleistete Arbeit und Bedauern über das Ausscheiden endet, kann das Fehlen dieser Formulierungen von Recruitern oder HR-Fachpersonen als Hinweis auf ein weniger positives Arbeitsverhältnis interpretiert werden. Zwar bedeutet dies nicht zwingend, dass die Leistungen schlecht waren – doch entsteht dadurch schnell ein neutraler oder gar kritischer Eindruck.

Was signalisiert ein fehlender Dank im Arbeitszeugnis?

Wenn ein Arbeitgeber auf den üblichen Dank für die Zusammenarbeit verzichtet, wirkt das Zeugnis distanziert. Personalverantwortliche lesen dies oft als Hinweis darauf, dass die erbrachten Leistungen oder das Verhalten nicht in vollem Umfang überzeugt haben.

Welche Bedeutung hat das fehlende Bedauern beim Austritt?

Das Bedauern über das Ausscheiden signalisiert in der Regel, dass die Firma die Mitarbeit geschätzt hat und der Weggang eine spürbare Lücke hinterlässt. Fehlt diese Formulierung, kann dies von Lesern zwar als Hinweis auf ein neutrales oder weniger positives Arbeitsverhältnis verstanden werden. Allerdings bedeutet dies nicht zwingend, dass die Leistungen des Arbeitnehmers unzureichend waren. Vielmehr ist das Bedauern Ausdruck einer besonderen Wertschätzung, die Arbeitgeber bewusst einsetzen – oder eben weglassen.

Muss ein Zeugnis immer Dank und Bedauern enthalten?

Rechtlich besteht keine Pflicht, solche Formeln aufzunehmen. Dennoch gelten sie als fester Bestandteil eines wohlwollenden Arbeitszeugnisses. Wer sie weglässt, sendet daher oft eine indirekte Botschaft.

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