Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sind integrierender Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und der Inforce Group AG, Stettbachstrasse 6, 8600 Dübendorf (Firmenidentifikation: CHE-142.319.583). Die Inforce Group AG tritt im Rahmen der hier beschriebenen Leistungen unter der Marke „Nexaria“ auf.
Präambel
Nexaria ist ein Online- und Offline-Dienstleister im Bereich Human Resources und Business Consulting. Das Angebot umfasst das Erstellen und Optimieren von Bewerbungsunterlagen auf Basis von Kundenangaben, die Überarbeitung bestehender Dossiers sowie das Prüfen und Verfassen von Arbeits- und Zwischenzeugnissen. Nexaria unterstützt Kundinnen und Kunden bei Job-Interviews und Bewerbungsprozessen, begleitet Einzelpersonen und Coachees bei beruflichen Veränderungen und bietet spezialisierte Dienstleistungen im Bereich Outplacement und Bewerbungscoaching an.
Darüber hinaus berät Nexaria Unternehmen – insbesondere KMU – bei strategischen und operativen Fragestellungen. Die Leistungen reichen von der Entwicklung wirksamer HR-Prozesse über die Optimierung von Geschäftsabläufen bis hin zur individuellen Unterstützung beim Aufbau, der Weiterentwicklung und dem nachhaltigen Ausbau der Marktposition.
Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Aufträge, Angebote, Bestellungen und Lieferungen sowie für alle Beratungs-, Coaching- und Outplacement-Leistungen, inklusive Vorbereitungen im Rahmen des gesamten Geschäftsverkehrs. Sie finden ebenfalls Anwendung auf die Nutzung sämtlicher Inhalte der Internetseite von Nexaria.
Die AGB werden mit der Auftragserteilung oder durch ausdrückliche Anerkennung seitens der Kundschaft Bestandteil des Vertrags und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung.
Zustandekommen des Vertrags
Ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen der Kundschaft und der Inforce Group AG (Nexaria) kommt zustande, sobald ein Auftrag zur Leistungserbringung erteilt wird – unabhängig davon, ob dies schriftlich, mündlich, telefonisch, online oder per E-Mail erfolgt.
Ein Vertrag gilt auch dann als abgeschlossen, wenn die Kundschaft eine Rechnung bezahlt oder angebotene Leistungen von Nexaria nutzt, ohne dem Auftrag zuvor zu widersprechen. In diesem Fall wird von einer stillschweigenden Zustimmung zu den AGB und Datenschutzbestimmungen ausgegangen (gemäss Art. 6 OR – konkludentes Verhalten).
Mit dem Zustandekommen des Vertrags bestätigt die Kundschaft, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Datenschutzbestimmungen von Nexaria gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Eine separate schriftliche Bestätigung ist hierfür nicht erforderlich.
Vorbehalt der Auftragsannahme, Kundenhaftung und rechtlicher Hinweis zum Webangebot
Nexaria behält sich das Recht vor, einen Auftrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder abzubrechen – auch nach Vertragsbeginn. Eine solche Ablehnung oder ein Abbruch begründet keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Entschädigung.
Die Kundschaft verpflichtet sich, Nexaria von jeglicher Haftung und allfälligen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus falschen oder unvollständigen Angaben, verspätetem Widerruf oder verzögerter Mitwirkung ergeben. Allfällige dadurch entstehende Zusatz- oder Mehraufwände werden separat in Rechnung gestellt.
Die Präsentation von Produkten und Dienstleistungen auf der Website von Nexaria stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Übersicht des Leistungsangebots dar. Sie gilt ausschliesslich als Einladung zur Kontaktaufnahme oder Buchung. Nexaria behält sich ausdrücklich vor, Teile der Website oder das gesamte Angebot jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, zu ergänzen, zu löschen oder einzustellen.
Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
Die Kundschaft erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass zur Prüfung, Bearbeitung und Optimierung von Unterlagen technologische Systeme wie Künstliche Intelligenz (KI) eingesetzt werden. Dies betrifft insbesondere die automatisierte Analyse, Texterkennung und sprachliche Überarbeitung von Lebensläufen, Zeugnissen oder Bewerbungsschreiben. Der Einsatz erfolgt ausschliesslich zweckgebunden und unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
Vertraulichkeit / Diskretion
Nexaria verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen Stillschweigen zu bewahren und die Vertraulichkeit jederzeit zu wahren. Sämtliche Daten und Inhalte werden mit grösster Sorgfalt und unter Wahrung der beruflichen Diskretion behandelt.
Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), inkl. der gesetzlichen Schweizer Mehrwertsteuer. Preisänderungen sind vorbehalten und nicht ausgeschlossen. Jedoch sind die Preise beim Zeitpunkt der Bestellung verbindlich.
Zahlungsbedingungen
Die Dienstleistungen werden, wenn nichts Anderweitiges vereinbart wurde, generell nach Eingang der Zahlung ausgeführt.
Zahlung per Kreditkarte. TWINT oder Paypal
Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, TWINT oder Paypal, so wird der Auftrag, resp. die Bestellung sofort ausgeführt.
Zahlung auf Vorauszahlung
Bei Bezahlung per Vorkasse wird, wenn nichts anderes vereinbart, die Dienstleistung nach Zahlungseingang ausgeführt. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet und die Dienstleistung wird erst bei vollständiger Zahlung ausgeliefert. Trifft die Zahlung nicht innert 10 Tagen auf dem Bankkonto der Nexaria (Inforce Group AG) ein, so wird die Bestellung ohne Bekanntgabe und Informationen an den Kunden automatisch und ohne Kostenfolge storniert.
Zahlung auf Rechnung
Zahlungen auf Rechnung sind innerhalb von 30 Tagen netto auf das Geschäftskonto der Inforce Group AG zu überweisen.
Zahlung des Coachings, Outplacement und Beratungsleistungen
Für Coachings, Outplacements und Beratungen werden die Leistungen nach dem Aufwandsprinzip und gemäss dem vereinbarten Stundensatz verrechnet. Die Abrechnung erfolgt entweder im Voraus, nach jeder Sitzung oder in regelmässigen Intervallen. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage netto. Beratungstermine, die mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, sind kostenlos stornierbar. Kurzfristig oder unentschuldigt versäumte Termine werden zu 100 % in Rechnung gestellt.
Widerrufsrecht
Die von Nexaria angebotenen Dienstleistungen – insbesondere die Erstellung und Optimierung von Bewerbungsunterlagen, die Prüfung und Verfassung von Arbeits- oder Zwischenzeugnissen sowie sämtliche Coaching-, Beratungs- und Vorbereitungseinheiten – werden individuell nach Kundenspezifikation und auftragsbezogen erbracht.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht, da es sich um personenbezogene, massgeschneiderte Dienstleistungen handelt.
Gültigkeit und Verfall vorausbezahlter Leistungen
Gebuchte und bezahlte Dienstleistungen (z. B. Coaching-Stunden, Beratungspakete oder Erstellung von Erzeugnissen) sind während 6 Monaten ab Bestelldatum gültig und sollten idealerweise innerhalb dieses Zeitraums bezogen werden.
Vorausbezahlte, aber nicht beanspruchte Leistungen können spätestens bis 12 Monate ab Rechnungsdatum eingefordert werden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Kontaktaufnahme oder Terminvereinbarung, verfällt der Anspruch ersatzlos. Eine Rückzahlung erfolgt in diesem Fall nicht.
Bei aktiver Kündigung vor Ablauf der Frist bleibt eine anteilsmässige Rückerstattung möglich.
Die Verantwortung für die Inanspruchnahme liegt bei der Kundschaft. Nexaria ist nicht verpflichtet, an offene Guthaben zu erinnern oder über den Fristablauf zu informieren.
Rücktritt, Stornierung und vorzeitige Beendigung
Rücktritt vor Leistungserbringung
Tritt die Kundschaft nach Auftragsbestätigung, jedoch vor Beginn der Leistungserbringung von einer Buchung oder Bestellung zurück, wird eine pauschale Entschädigung für die administrativen Umtriebe von CHF 150.00 inkl. MwSt. erhoben. Zusätzlich werden allfällige Transaktionsgebühren für Zahlungen via Kreditkarte, TWINT oder PayPal in Rechnung gestellt.
Rücktritt während der Leistungserbringung
Befindet sich ein Auftrag bereits in Bearbeitung – insbesondere wenn Vorlagen, E-Mails oder erste Arbeitsresultate übermittelt wurden – wird eine Mindestpauschale von CHF 250.00 inkl. MwSt. fällig. Weitere nachweisbare Aufwände können zusätzlich verrechnet werden. Auch hier gelten zusätzliche Gebühren für Transaktionen via Kreditkarte, TWINT oder PayPal.
Vorzeitige Beendigung von Coaching-, Outplacement- oder Beratungsleistungen
Coaching-, Outplacement- oder Beratungsleistungen können durch die Kundschaft bzw. den Coachee mit einer schriftlichen Kündigungsfrist von einer Woche beendet werden. Bereits erbrachte Leistungen – sowohl Einzelstunden als auch anteilige Leistungen aus Pauschalangeboten – sind in vollem Umfang geschuldet. Für nicht genutzte Einheiten aus einem Pauschalangebot erfolgt eine anteilsmässige Rückerstattung, sofern die Kündigung aktiv durch die Kundschaft erfolgt.
Für die administrative Bearbeitung der vorzeitigen Beendigung wird eine pauschale Auflösungsgebühr von CHF 250.00 inkl. MwSt. erhoben.
Beendigung durch Nexaria
Nexaria behält sich das Recht vor, jeden Auftrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf Schadenersatz oder Rückvergütung entsteht. Bereits erbrachte Leistungen bleiben in jedem Fall geschuldet.
Leistungen: Coaching, Outplacement und Beratung
Coaching
Coaching ist ein strukturierter Begleitprozess, der die persönliche oder berufliche Entwicklung der Coachees unterstützt. Im Zentrum stehen Selbstreflexion, Entscheidungsfindung und Veränderungsprozesse, die durch den Coach begleitet, aber nicht gesteuert werden. Coaching basiert auf gegenseitigem Vertrauen und setzt die aktive Mitwirkung der Coachees voraus.
Der Coach übernimmt die Rolle eines neutralen Prozessbegleiters und unterstützt die Coachees bei der Erarbeitung individueller Lösungen. Die Verantwortung für Inhalte, Entscheidungen und deren Umsetzung liegt jederzeit bei den Coachees selbst.
Coaching stellt keinen Ersatz für medizinische, psychologische oder psychiatrische Behandlungen dar. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
Beratung
Beratungsleistungen basieren auf konkreten Fragestellungen oder unternehmerischen Herausforderungen, die gemeinsam mit der Kundschaft definiert werden. Der Berater bringt seine fachliche Expertise, methodisches Wissen und persönliche Erfahrung ein, um Entscheidungsgrundlagen zu schaffen oder Entwicklungsprozesse zu begleiten.
Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, ist jedoch ergebnisoffen und begründet keinen Anspruch auf ein bestimmtes Resultat. Rechtliche oder steuerliche Hinweise gelten nicht als verbindliche Fachauskunft und ersetzen keine Beratung durch qualifizierte Fachstellen.
Outplacement
Outplacement ist eine spezialisierte Form der Begleitung bei beruflicher Neuorientierung. Es vereint Elemente aus Coaching und Beratung und unterstützt die betroffene Person bei der Standortbestimmung, Zielfindung, Bewerbungsstrategie und Entscheidungsfindung.
Die Verantwortung für den Bewerbungsprozess und eine allfällige Neupositionierung liegt stets beim Coachee. Nexaria unterstützt im Rahmen der Möglichkeiten, übernimmt jedoch keine Garantie für eine erfolgreiche Stellenvermittlung. Ziel ist eine bestmögliche und individuell abgestimmte Begleitung während der beruflichen Umbruchphase.
Erstellen und Beurteilen von Erzeugnissen
Allgemeines und Lieferfristen
Die Erstellung und Beurteilung von Erzeugnissen wie Lebensläufen, Arbeitszeugnissen oder Bewerbungsschreiben erfolgt nach bestem Wissen, Gewissen und auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen. Lieferfristen gelten als unverbindliche Richtwerte. Bei erhöhter Nachfrage oder Kapazitätsengpässen kann es zu Verzögerungen kommen. Die Kundschaft wird darüber informiert.
Wird eine Lieferfrist unangemessen überschritten, kann die Kundschaft schriftlich eine angemessene Nachfrist ansetzen. Wird auch diese nicht eingehalten, ist ein rücktrittsfreier Vertragsrücktritt möglich.
Abnahme, Mängelrüge und Nachbesserung
Sofern nicht innert zwei Werktagen nach Zustellung des Ergebnisses schwerwiegende, objektiv nachvollziehbare Mängel schriftlich gemeldet werden, gilt das Erzeugnis als abgenommen.
Bei berechtigten Beanstandungen ist Nexaria zunächst eine Nachbesserung zu ermöglichen. Führt diese nachweislich nicht zum gewünschten Ergebnis, hat die Kundschaft Anspruch auf Minderung. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Wert des betreffenden Auftrags begrenzt. Für etwaige Urheberrechtsverletzungen oder Ansprüche Dritter übernimmt Nexaria keine Haftung.
Lebensläufe
Erstellung und Korrektur
Lebensläufe werden individuell auf Basis der Angaben der Kundschaft erstellt. Nach erstmaliger Lieferung sind zwei Korrekturläufe inbegriffen. Änderungswünsche müssen innerhalb von drei Tagen mit klarer Angabe der betroffenen Text- oder Designelemente im PDF-Dokument kommuniziert werden. Änderungswünsche infolge neuer Inhalte oder wiederholter Designanpassungen sind nicht inbegriffen und werden separat verrechnet.
Auch bei Expressaufträgen ist Nexaria ausreichend Zeit für notwendige Korrekturen einzuräumen. Rückerstattungen nach erfolgter Leistung und Nachbesserung sind ausgeschlossen. Weitere Änderungen werden separat verrechnet.
Nutzungsrechte
Mit dem Erwerb der Unterlagen erhält die Kundschaft ein nicht exklusives, persönliches Nutzungsrecht, beschränkt auf den Zweck der eigenen Bewerbung. Eine kommerzielle Nutzung, Weitergabe an Dritte oder Nachahmung von Struktur, Design und Inhalt ist untersagt und kann zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Für jeden Verstoss wird eine Konventionalstrafe von CHF 1’500.00 pro Lebenslauf erhoben. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
Bewerbungsschreiben
Das Bewerbungsschreiben stellt ein generisch verfasstes Beispiel dar, das individuell angepasst werden muss. Nexaria übernimmt keine Verantwortung für unmodifizierte Einsätze durch die Kundschaft.
Arbeitszeugnisse
Analyse und Beurteilung
Je nach gewähltem Produkt umfasst die Dienstleistung die Analyse und Beurteilung von Arbeits- oder Zwischenzeugnissen sowie gegebenenfalls deren sprachliche Überarbeitung mit konkreten Formulierungsvorschlägen. Die Einschätzung erfolgt auf Grundlage der durch die Kundschaft zur Verfügung gestellten Informationen.
Bei Zeugnissen in englischer Sprache weist Nexaria ausdrücklich darauf hin, dass es zu interpretativen Abweichungen zwischen muttersprachlichen und nicht-muttersprachlichen Personen kommen kann. Jede Zeugnisbeurteilung stellt eine fachliche Einschätzung, jedoch keine rechtsverbindliche Bewertung dar.
Erstellung von Arbeitszeugnissen
Arbeitszeugnisse werden auf Basis der von der Kundschaft gelieferten Angaben erstellt. Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit liegt vollständig bei der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber. Nexaria übernimmt keine Haftung für die sachliche Korrektheit der bereitgestellten Informationen.
Rechtliche Einschätzung
Eine rechtliche Einschätzung durch Nexaria dient ausschliesslich der indikativen Bewertung von Chancen und Risiken in Bezug auf die Inhalte eines Arbeits- oder Zwischenzeugnisses. Diese dient als Orientierungshilfe für ein mögliches weiteres Vorgehen.
Eine rechtlich verbindliche Beurteilung kann ausschliesslich durch eine Anwältin oder einen Anwalt erfolgen. Es besteht keine Garantie, dass eine von Nexaria erstellte oder beurteilte Einschätzung in einem Schlichtungs- oder Gerichtsverfahren anerkannt oder durchsetzbar ist.
Eigenaufwand der Kundschaft
Nexaria übernimmt keine Haftung oder Kostenübernahme für Eigenaufwände der Kundschaft (z. B. Korrekturen am gelieferten Dokument oder Anpassungen, die selbständig vorgenommen werden). Solche Aufwände können nicht vom Rechnungsbetrag abgezogen oder rückerstattet werden.
Mentoring und Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber
Kontaktaufnahme durch Nexaria (nicht-juristisch)
Beauftragt die Kundschaft Nexaria damit, im Namen der betroffenen Person mit dem (früheren) Arbeitgeber bezüglich einer Anpassung des Arbeitszeugnisses Kontakt aufzunehmen, erfolgt diese ausschliesslich im nicht-juristischen Rahmen. Nexaria wird sich nach bestem Wissen und Gewissen bemühen, mit den zuständigen Personen der Unternehmung eine einvernehmliche Lösung anzustreben.
Ein Rechtsanspruch auf Anpassung des Zeugnisses durch den (früheren) Arbeitgeber besteht nicht. Nexaria übernimmt keine Garantie oder Erfolgspflicht hinsichtlich der Annahme vorgeschlagener Änderungen. Die Dienstleistung stellt keine juristische Beratung oder Vertretung dar.
Der Leistungsumfang umfasst 2 bis 2.5 Stunden. Darüber hinausgehender Aufwand wird separat verrechnet.
Juristische Kontaktaufnahme durch einen Anwalt
Erfolgt die Kontaktaufnahme mit dem (früheren) Arbeitgeber durch eine/n über Nexaria vermittelte/n Anwältin oder Anwalt, handelt es sich um ein eigenständiges Mandatsverhältnis zwischen der Kundschaft und dem jeweiligen Rechtsbeistand. Die Kommunikation erfolgt im rechtlichen Rahmen und zielt auf eine einvernehmliche Lösung ab.
Auch hierbei besteht kein Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber die geforderten Änderungen übernimmt. Nexaria tritt dabei nicht als Partei oder Rechtsdienstleister auf und übernimmt keine Haftung für Inhalt, Verlauf oder Ergebnis des juristischen Vorgehens.
Der inbegriffene Leistungsumfang beträgt 2 bis 2.5 Stunden. Mehrstunden werden gemäss Vereinbarung direkt über den Rechtsvertreter abgerechnet.
Newsletter
Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse sind mit dem Empfang von Newslettern, Geburtstagswünsche und gelegentlichen E-Mail-Versand von Aktionen einverstanden. Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen, etwa über den „Austragen“-Link im Newsletter.
Haftungsausschluss
Verantwortung der Kundschaft
Für das Einhalten von Bewerbungsfristen ist ausschliesslich die Kundschaft verantwortlich. Aufträge müssen rechtzeitig erteilt werden, damit Nexaria sie fristgerecht bearbeiten kann. Für Schäden oder Verdienstausfälle infolge von Fristversäumnissen wird keine Haftung übernommen.
Nachträgliche Änderungen oder Zusatzleistungen
Wünscht die Kundschaft nach Vertragsabschluss zusätzliche Leistungen wie Änderungen, Prüfungen, Gutachten oder Beratungen, ist Nexaria nicht verpflichtet, diese auszuführen.
Inhaltliche Verantwortung
Für alle inhaltlichen Angaben und die Richtigkeit der übermittelten Daten ist die Kundschaft allein verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Namen, Tätigkeiten, Zeitangaben und sonstige Angaben in Bewerbungsunterlagen, Arbeits- oder Zwischenzeugnissen. Nexaria haftet nicht für Fehler, die auf unvollständige oder falsche Informationen seitens der Kundschaft zurückzuführen sind.
Sind Auftraggebende und in den Unterlagen erwähnte Personen nicht identisch, übernimmt Nexaria keine Haftung für etwaige daraus resultierende Nachteile, Missverständnisse oder Schäden.
Haftungsausschluss für indirekte Schäden
Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Reputationsverluste oder den Verlust von Daten ist ausgeschlossen – unabhängig davon, ob diese im Zusammenhang mit der erbrachten Leistung stehen.
Haftung bei Drittdienstleistungen
Nexaria haftet nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, auch wenn diese im Auftrag oder auf Empfehlung von Nexaria tätig wurden. Die Auswahl und Beauftragung externer Dienstleister erfolgt auf Risiko der Kundschaft.
Ablehnung oder Abbruch von Aufträgen
Lehnt Nexaria einen Auftrag ab oder bricht diesen ab, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Nexaria übernimmt in solchen Fällen keine Haftung für allfällige finanzielle, zeitliche oder immaterielle Schäden.
Kompatibiltät und technische Einschränkungen
Bestellbare Dateien (z. B. Lebensläufe, Bewerbungsschreiben) werden mit der jeweils aktuellen Office-Version von Microsoft Word erstellt. Eine Kompatibilität mit Drittprogrammen oder älteren Software-Versionen kann nicht gewährleistet werden. Nexaria ist im Zusammenhang mit Dateivorlagen nicht zu Supportleistungen oder technischen Hilfestellungen verpflichtet.
Haftungsausschluss für Lebensläufe und Bewerbungsschreiben
Das Erstellen eines tabellarischen, individuellen oder in Absatzform formulierten Lebenslaufes sowie eines Bewerbungsschreibens erfolgt nach bestem Wissen und auf Basis der Kundendaten. Es besteht keinerlei Garantie, dass diese Unterlagen zu einer Einladung zu einem Vorstellungsgespräch, einem Assessment oder einer Anstellung führen.
Jegliche Haftung für ausbleibende Rückmeldungen, Absagen oder nicht erreichte Bewerbungsziele wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Haftungsausschluss für Arbeitszeugnisse
Für alle im Zusammenhang mit Arbeitszeugnissen erbrachten Leistungen – insbesondere Analyse, Beurteilung, Erstellung, sprachliche Überarbeitung sowie rechtliche Einschätzung – gelten ergänzend folgende Bestimmungen:
Die Einschätzung, Bewertung und Überarbeitung von Arbeits- oder Zwischenzeugnissen durch Nexaria stellt stets eine fachliche Interpretation dar. Die Prüfung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der durch die Kundschaft bereitgestellten Informationen.
Nexaria übernimmt keine Garantie für die rechtliche oder tatsächliche Durchsetzbarkeit der vorgeschlagenen Anpassungen gegenüber dem (früheren) Arbeitgeber. Es besteht kein Anspruch darauf, dass Zeugnisänderungen anerkannt, akzeptiert oder umgesetzt werden.
Jegliche Haftung für Schäden, Nachteile oder sonstige Folgen, die aus der Analyse, Beurteilung, Um- oder Neufassung von Zeugnissen entstehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Einschätzungen und Empfehlungen stellen keine rechtsverbindliche Bewertung dar und sind nicht als solche zu verstehen.
Erfolgt auf Wunsch der Kundschaft eine Kontaktaufnahme mit dem (früheren) Arbeitgeber durch Nexaria oder eine/n beauftragte/n Anwältin oder Anwalt, so geschieht dies im Rahmen einer einvernehmlichen Lösungsfindung. Es besteht keine Garantie, dass Forderungen oder vorgeschlagene Änderungen umgesetzt werden. Auch in diesem Fall wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit sämtlicher von Nexaria verfasster oder überarbeiteter Arbeits- und Zwischenzeugnisse liegt ausschliesslich bei der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber. Nexaria haftet nicht für die Wahrheitsgemässheit oder Vollständigkeit der Inhalte, da diese auf den Angaben der Kundschaft basieren.
Haftungsausschluss für Coaching-, Outplacement- und Beratungsleistungen
Coaching
Coaching ist ein freiwilliger, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess. Nexaria unterstützt Coachees im Rahmen eines strukturierten Begleitprozesses bei Reflexion, Entscheidungsfindung und Entwicklung, ohne jedoch den Verlauf oder das Ergebnis zu bestimmen. Ein bestimmter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert.
Sämtliche Coachingleistungen der Nexaria haben keinerlei therapeutischen Anspruch und grenzen sich ausdrücklich von medizinischen, psychologischen oder psychiatrischen Behandlungen ab. Die Teilnahme am Coaching setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
Jegliche Haftung für ausbleibende Entwicklungen, Nichterreichen individueller Ziele oder daraus resultierende Folgen wird ausgeschlossen.
Outplacement
Nexaria verpflichtet sich zu einer fachlich sorgfältigen und engagierten Durchführung des Outplacement-Prozesses. Ziel ist die bestmögliche Unterstützung der betreuten Person (Coachee) bei der beruflichen Neuorientierung.
Eine Erfolgsgarantie – insbesondere im Hinblick auf eine konkrete berufliche Neupositionierung oder Stellenvermittlung – wird ausdrücklich ausgeschlossen. Nexaria haftet im gesetzlich zulässigen Rahmen nicht für direkte oder indirekte Folgen, wie z. B. ausbleibende Anstellungen, finanzielle Einbussen oder persönliche Enttäuschungen.
Beratung
Beratungsleistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen erbracht und basieren auf den gemeinsam mit der Kundschaft erarbeiteten Themenstellungen. Der Beratungsumfang umfasst fachliche Empfehlungen im operativen und strategischen Bereich.
Eine Erfolgsgarantie besteht nicht. Die Kundschaft entscheidet eigenverantwortlich über die Umsetzung der Vorschläge. Sie trägt auch das unternehmerische Risiko, das sich aus der Umsetzung ergibt.
Für rechtliche Auskünfte oder verbindliche Aussagen zu Rechts- oder Steuerfragen wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Nexaria übernimmt keine Verantwortung für finanzielle, strategische oder andere Entscheidungen, welche aus den Beratungsleistungen abgeleitet werden. Schäden, die aus der Umsetzung von Empfehlungen entstehen, liegen im Verantwortungsbereich der Kundschaft. Eine Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Haftungsausschluss E-Mail-Kommunikation
Das Öffnen von Dateien oder Anhängen, die von Nexaria per E-Mail versendet werden, erfolgt auf eigenes Risiko der Kundschaft. Nexaria übernimmt keine Garantie dafür, dass die versandten Dateien virenfrei sind oder keine Schäden auf den Endgeräten der Nutzerinnen und Nutzer verursachen.
Für E-Mails, die aufgrund der Sicherheitseinstellungen oder Filtermechanismen des E-Mail-Providers der Kundschaft im Spam- oder Werbeordner landen, übernimmt Nexaria keinerlei Haftung. Dies gilt insbesondere für daraus entstehende Verzögerungen, Missverständnisse oder das Nichteinhalten von Fristen oder Terminen.
Die Kundschaft ist eigenverantwortlich für die Kontrolle ihres E-Mail-Posteingangs einschliesslich Spam-Ordner. Nexaria empfiehlt ausdrücklich, insbesondere bei zeitsensiblen Vorgängen (z. B. der Beurteilung von Arbeits- und Zwischenzeugnissen oder dem Versand von Auftragsbestätigungen), den Spam-Ordner regelmässig zu prüfen.
Haftungsausschluss bei höherer Gewalt
Im Falle höherer Gewalt – dazu zählen insbesondere Streik, Krankheit, Unfall, Epidemien, Pandemien, kriegerische Ereignisse oder Naturkatastrophen – ist Nexaria für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht befreit.
Ein Wegfall der Leistungspflicht aufgrund höherer Gewalt führt zugleich zum Entfall der Gegenleistungspflicht der Kundschaft für die betroffene Leistung, sofern diese noch nicht erbracht wurde. Schadenersatzansprüche sind in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.
Haftungsausschluss Verwendungszweck
Bei allen von Nexaria angebotenen und ausgeführten Dienstleistungen wird keine Haftung für den konkreten Verwendungszweck übernommen, den die Kundschaft damit verfolgt. Dies betrifft insbesondere die Verwendung im Rahmen von Bewerbungen, arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, Arbeitgebergesprächen oder sonstigen Verfahren.
Die Verantwortung für den Einsatz der gelieferten Leistungen und Unterlagen liegt ausschliesslich bei der Kundschaft.
Daten & Datenschutz
Sämtliche Nexaria im Rahmen eines Auftrags übermittelten oder bekannt gewordenen Informationen, die den Auftrag oder die Kundschaft betreffen, werden vertraulich behandelt.
Die Kundschaft bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der an Nexaria übermittelten Daten. Sie erklärt sich damit einverstanden, dass Nexaria personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form speichert, verarbeitet und intern verwendet. Die Datenbearbeitung erfolgt ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG).
Nexaria verpflichtet sich, sämtliche erhobenen, gespeicherten und verarbeiteten Personendaten nur für interne Zwecke zu verwenden und nicht an externe Dritte weiterzugeben, sofern keine gesetzliche Pflicht oder ausdrückliche Einwilligung der Kundschaft besteht.
Weitergabe an qualifizierte Dritte
Die Kundschaft willigt ein, dass Nexaria qualifizierte Dritte (z. B. freie Mitarbeitende oder Subunternehmer) mit der Erbringung von vertraglich vereinbarten Leistungen beauftragen darf. In diesem Zusammenhang dürfen nur die zur Auftragserfüllung erforderlichen Daten weitergegeben werden. Alle beauftragten Dritten sind vertraglich zur Vertraulichkeit, zum Datenschutz und zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet.
Sicherheit und Risiken elektronischer Kommunikation
Trotz aller angemessenen Sicherheitsvorkehrungen kann Nexaria nicht ausschliessen, dass insbesondere bei der elektronischen Übertragung unbefugte Dritte Zugriff auf übermittelte Daten erlangen. Die Kundschaft nimmt dieses Restrisiko ausdrücklich zur Kenntnis.
Löschung der Daten
Die Kundschaft hat jederzeit das Recht, eine vollständige Löschung der bei Nexaria gespeicherten Daten zu verlangen. Die Löschung erfolgt auf schriftlichen Antrag hin unverzüglich, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Verweis auf ergänzende Bestimmungen
Ergänzende Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website von Nexaria, welche Bestandteil dieser AGB ist.
Online-Marketing und Google Ads
Nexaria nutzt im Rahmen des Online-Marketings unter Umständen Funktionen von Google Ads, um gezielt Werbung auf externen Websites oder innerhalb der Google-Suche anzuzeigen. Dies umfasst insbesondere Remarketing, Conversion-Tracking sowie gegebenenfalls den Einsatz von Customer Match zur gezielten Ansprache bestehender Kontakte.
Remarketing und Conversion-Tracking
Durch den Einsatz von Google Ads Remarketing können Nutzerinnen und Nutzer basierend auf ihrem vorherigen Besuch auf unserer Website erneut angesprochen werden. Hierbei setzen Google und Drittanbieter sogenannte Cookies oder Gerätekennungen ein, um Anzeigen gezielt auszuspielen.
Darüber hinaus nutzt Nexaria ggf. das Conversion-Tracking, um den Erfolg von Werbekampagnen statistisch auszuwerten. Dabei wird nach dem Klick auf eine Anzeige ein Cookie gesetzt, das keine personenbezogenen Daten enthält, jedoch der Messung von definierten Aktionen dient (z. B. Formularübermittlung).
Customer Match und gehashte Datenübermittlung
Wenn Funktionen wie Google Customer Match verwendet werden, übermittelt Nexaria nur gehashte Daten (z. B. E-Mail-Adressen) an Google, um bestehende Kontakte gezielt zu bewerben. Dabei kommt der sichere SHA256-Hash-Algorithmus zur Anwendung.
Die Hash-Werte sind nicht zurückrechenbar, Google erhält keinen Zugriff auf die tatsächlichen E-Mail-Adressen oder Kontaktdaten. Die Übermittlung erfolgt ausschliesslich verschlüsselt und gemäss geltenden Datenschutzbestimmungen.
Verantwortung und Opt-out
Die Kundschaft nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen des Einsatzes von Google Ads personenbezogene Daten durch Google in den USA verarbeitet werden können. Google ist unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert.
Nutzerinnen und Nutzer können personalisierte Werbung jederzeit deaktivieren:
-
über die Google-Einstellungen: https://adssettings.google.com
-
über die Plattform der Network Advertising Initiative: https://optout.networkadvertising.org/
Weitere Informationen zum Datenschutz bei Google finden Sie unter: https://policies.google.com/privacy
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Soweit keine Ersatzregelung getroffen werden kann, gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen des Schweizer Rechts.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist 8600 Dübendorf, der Sitz der Gesellschaft.
Dübendorf, 20.03.2025