Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) bilden integrierende Bestandteile des vorliegenden Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden (auch Coachee genannt) und der Inforce Group AG, Stettbachstrasse 6, 8600 Dübendorf [Firmenidentifikation: CHE-142.319.583], welche vorliegend unter ihrer Marke „Nexaria“ auftritt.

Präambel

Nexaria ist ein Online und Offline-Dienstleister, der auf Basis von Kundenangaben Bewerbungen erstellt oder bereits bestehende Bewerbungsunterlagen überarbeitet und optimiert. Weiter prüft und schreibt sie für Kunden Arbeits- und Zwischenzeugnisse, berät Kunden bei ihren Job-Interviews und Bewerbungsprozessen und begleitet Kunden, Coachee und Unternehmen bei Hilfestellungen, Veränderungsprozessen und weiteren Dienstleistungen im Bereich des Human Resources.

Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Aufträge, Angebote, Bestellungen und Lieferungen sowie für alle Beratungsleistungen und Vorbereitungen im gesamten Geschäftsverkehr sowie für die Nutzung der Internetinhalte. Die AGB werden durch die Auftragserteilung bzw. durch die Anerkennung seitens Kunden zum  Vertragsbestandteil. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.

Vertragsabschluss / Datenschutz

Ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen den Vertragsparteien kommt zustande, indem der Kunde einen Auftrag zur Leistungserstellung erteilt. Ein Auftrag kann via Online-Bestellung, schriftlich, mündlich, per Post, E-Mail sowie telefonisch erteilt werden. Mit dem Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, , die Datenschutzbestimmungen und AGB der Nexaria gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), inkl. der gesetzlichen Schweizer Mehrwertsteuer. Preisänderungen sind vorbehalten und nicht ausgeschlossen. Jedoch sind die Preise beim Zeitpunkt der Bestellung verbindlich.

Zahlungsbedingungen

Die Dienstleistungen werden, wenn nichts Anderweitiges vereinbart wurde, generell nach Eingang der Zahlung ausgeführt.

Zahlung per Kreditkarte. TWINT oder Paypal

Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, TWINT oder Paypal, so wird der Auftrag, resp. die Bestellung sofort ausgeführt.

Zahlung auf Vorauszahlung

Bei Bezahlung per Vorkasse wird, wenn nichts anderes vereinbart, die Dienstleistung nach Zahlungseingang ausgeführt. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet und die Dienstleistung wird erst bei vollständiger Zahlung ausgeliefert.  Trifft die Zahlung nicht innert 10 Tagen auf dem Bankkonto der Nexaria (Inforce Group AG) ein, so wird die Bestellung ohne Bekanntgabe und Informationen an den Kunden automatisch und ohne Kostenfolge storniert.

Zahlung auf Rechnung

Zahlungen auf Rechnung sind innerhalb von 30 Tagen netto auf das Geschäftskonto der Nexaria zu überweisen.

Allgemeines

Die Nexaria behält sich vor, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen jederzeit und zu jedem Zeitpunkt ohne Angaben von Gründen abzulehnen oder abzubrechen. Jeder Nutzer verpflichtet sich, den Betreiber von jeglicher Haftung und Verpflichtungen freizustellen sowie die (Mehr)Aufwendungen zu ersetzen, die sich aus falschen Angaben, Widerruf von Aufträgen oder Zuwarten des Nutzers ergeben.

Die Präsentation der Produkte und Dienstleistungen auf der Internetseite der Nexaria stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar und dient lediglich zur Orientierung über unsere Dienstleistungen und stellt eine Aufforderung dar, unsere Dienstleistungen zu bestellen. Die Nexaria behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne Ankündigung zu verändern, ergänzen, löschen oder einzustellen.

Gültigkeitsdauer der bestellten Dienstleistungen

Alle nicht bezogenen Dienstleistungen verfallen nach 6 Monaten ab Bestelldatum.

Rücktritt / Vorzeitige Beendigung

Tritt der Kunde nach Auftragsbestätigung und vor der Leistungserbringung von der Bestellung oder Buchung zurück, wird eine Entschädigung für die Umtriebe von CHF 30.00 inkl. MwSt. fällig und in Rechnung gestellt. Wird ein Job-Coaching, das bereits vorbezahlt wurde, vorzeitig beendet, wird dem Kunden eine Entschädigung für die Umtriebe von CHF 100.00 inkl. MwSt. in Rechnung gestellt. Die Nexaria kann jeden Auftrag ohne Angaben von Gründen und ohne Entschädigungspflicht jederzeit beenden.

Vertraulichkeit / Diskretion

Die Nexaria verpflichtet sich im Rahmen aller Tätigkeiten volles Stillschweigen und garantiert volle Diskretion.

Widerrufsrecht / Zahlung

Wir weisen darauf hin, dass die von der Nexaria erstellten Bewerbungsunterlagen, Prüfung der Arbeits- oder Zwischenzeugnisse sowie alle Beratungs-Coaching und Vorbereitungsleistungen und weitere Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen individuell nach Kundenspezifikation zugeschnitten und erstellt sind. Es besteht kein Widerrufsrecht.

Coaching / Outplacement / Beratung

Leistungen Coaching

Das Coaching und alle weiteren Beratungsleistungen erfolgen auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gesprächen. Es beruht auf demgegenseitigen Vertrauen. Der Coach steht dem Klienten (Coachee) als Prozessbegleiter und Unterstützer bei Entscheidungen und Veränderungen zu Seite. Die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten (Coachee) geleistet. Jeder Klient (Coachee) trägt die Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und ausserhalb der Beratungsdienstleistungen. Die angebotenen Beratungsdienstleistungen sind kein Ersatz für eine notwendige, therapeutische, medizinische oder psychiatrische Behandlung. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Verfassung und Belastbarkeit voraus.

Beratungsleistungen

Beratungsleistungen erfolgen aufgrund den mit dem Kunden besprochenen Aufgaben und Fragen. Die Beratungen erfolgen auf gegenseitigem Vertrauen und begründen für den Berater gegenüber dem Kunden keine Verpflichtung zu Erfolg oder Lösungsfindung. Die Beratungsleistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Der Berater steht dem Kunden mit Rat und Tat zur Verfügung und kommuniziert gegenüber dem Kunden Meinungen und Ansichten zur Hilfestellung für allfällige Entscheidungen oder Veränderungsprozesse.

Zahlung des Coachings und Beratungsleistungen

Für Coachings und Beratungen werden die Leistung nach dem Aufwandsprinzip gemäss vereinbartem Stundensatz und Zeitrahmen erbracht. Die Beratungsleistungen werden entweder im Voraus, nach jeder Sitzung oder periodisch abgerechnet. Das Zahlungsziel bei Rechnung ist 30 Tage netto. Beratungstermine, die mehr als 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, werden nicht verrechnet. Versäumte und kurzfristig abgesagte Termine werden zu 100 % in Rechnung gestellt.

Beendigung Coaching / Beratung

Der Kunde und der Coachee können das Coaching oder die Beratung jederzeit beenden. Alle aufgelaufenen Stunden sowie alle durchgeführten Pauschalangebote sind nach Beendigung des Coaching weiterhin der Nexaria geschuldet. Vorausbezahlte Beratungsleistungen, die nicht erbracht, resp. vom Kunden nicht genutzt werden, verfallen nach 12 Monaten.

Erstellen und Beurteilen von Erzeugnissen

Generelles

Lieferfristen sind nur Richtzeiten, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Verzögerungen bei kurzfristig erhöhter Nachfrage sind nicht auszuschliessen. Der Kunde wird darüber informiert. Wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist, kann der Kunde eine schriftliche Nachfrist ansetzen. Wird die Nachfrist nicht eingehalten, kann der Kunde ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.

Sofern der Kunde nicht innerhalb von zwei Werktagen nach Abwicklung und Lieferung eines bestellten oder gebuchten Auftrages etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel mitteilt, gilt der Auftrag als endgültig abgenommen.

Bei jeder Mängelrüge muss der Nexaria die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Kunde das Recht auf Minderung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrages begrenzt. Haftungen, die die Verletzung eines Urheberrechts oder die Ansprüche Dritter als Grundlage haben, übernimmt die Nexaria nicht.

Lebenslauf

Tabellarische und massgeschneiderte Lebensläufe

Lebensläufe werden massgeschneidert auf den Kunden zugeschnitten. Änderungen oder Beanstandungen am Lebenslauf müssen nach erbrachter Leistung innerhalb von drei Tagen, mit einer genauen Angabe der Text- bzw. Designpassage im PDF-Dokument begründet werden. Nur dann hat der Kunde die Möglichkeit, Nachbesserung mit angemessener Fristsetzung zu verlangen. Die Nexaria hat im Anschluss die Gelegenheit, die gewünschten Korrekturen vorzunehmen. Der Auftraggeber hat Anrecht auf zwei Korrekturläufe ab der ersten Fertigstellung. Jegliche Änderungen, welche aufgrund geänderter Inhalte des Kunden oder wiederholte Designanpassungen erforderlich werden, werden separat verrechnet. Der Nexaria muss auch bei einer Expressbearbeitung ermöglicht werden, Anpassungen und Änderungen vorzunehmen.

Nach erfolgter Leistung und Nachbesserung des Entwurfes ist keine Rückerstattung mehr möglich und weitere Änderungen werden separat verrechnet.

Mit dem Erwerb der Bewerbungsunterlagen erhalten Sie ein nicht exklusives Nutzungsrecht an den Unterlagen und dem Bewerbungsdesign. Sie dürfen diese mehrfach, jedoch ausschliesslich für den Zweck der eigenen Bewerbung nutzen. Eine kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte und das Kopieren von Grafiken, Ideen, Inhalt und der Umsetzungstechnik kann zivil- und strafrechtlich verfolgt und geahndet und mit einer Konventionalstrafe von CHF 1’500.00 pro Lebenslauf bestraft werden. Die Geltendmachung weiteren Schadens wird in jedem Fall vorbehalten. Für alle Dienstleistungen gilt das geistige Eigentum der Inforce Group AG.

Hinweis: Das Bewerbungsschreiben ist ein generisch verfasstes Dokument, das als Vorschlag für eine Bewerbung gilt und vom Kunden selbst geändert oder angepasst werden muss.

Lebenslauf in Aufsatzform

Bei der Erstellung von Lebensläufen und Bewerbungsschreiben in Aufsatzform akzeptiert der Kunde den Schreibstil des Erstellers. Der Lebenslauf wie auch das Bewerbungsschreiben werden gemäss den Angaben des Kunden erstellt. Anpassungen am Text können vorgenommen und müssen schriftlich oder telefonisch mitgeteilt werden. Werden Angaben für die Erstellung des Lebenslaufes und/oder das Bewerbungsschreiben unvollständig angegeben, so kann die Nexaria Rechnung für die Zusatzaufwendungen stellen. Eine garantierte Aufnahme in eine Bildungsinstitution wie Universität oder Schulungseinrichtung, Aufnahme in eine Ausbildung oder Anstellung wird explizit ausgeschlossen.

Eigenaufwand des Kunden

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Eigenaufwand des Kunden für gewünschte Korrekturen der Nexaria nicht in Rechnung gestellt werden kann oder vom Rechnungsbetrag abgezogen werden darf und dass Eigenaufwände des Kunden für alle an die Nexaria gegebenen Aufträge generell nicht erstattet werden.

Arbeitszeugnisse

Prüfung Arbeitszeugnisse

Die zu erbringenden Leistungen umfassen je nach gewähltem Produkt die Analyse und Prüfung eines Arbeitszeugnisses oder Zwischenzeugnisses mit Hinweis auf problematische Inhalte und/oder die Überarbeitung des Zeugnisses mit Formulierungsvorschlägen. Ist der Nexaria die Auftragserfüllung nicht möglich, so wird sie die Auftraggeberin oder den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. Die Auftragserfüllung basiert auf den erhaltenen Angaben und Unterlagen.

Hinweis: Bei in englischer Sprache verfassten Arbeitszeugnisse können in der Interpretierung des Inhaltes des Zeugnisses abweichende Auffassungen zwischen Personen mit Englisch als Muttersprache und uns, als Personen, die Englisch als Zweitsprache gelernt haben, auftreten.  Bitte beachten Sie, dass Zeugnisse unterschiedlich verstanden und aufgefasst werden können und dass jede Einschätzung eines Arbeitszeugnisses eine Interpretation und Bewertung des Experten darstellt.

Mentoring / Kontaktaufnahme Unternehmen

Erteilt der Kunde der Nexaria den Auftrag, mit dem (früheren) Arbeitgeber bezüglich Anpassungen des eigenen Arbeitszeugnisses Kontakt aufzunehmen, wird die Nexaria dies nach bestem Wissen und Gewissen mit den zuständigen Personen der Unternehmung versuchen, um eine optimale Einigung und ein bestmögliches Ergebnis zu finden. Ein Anrecht auf eine Anpassung des Arbeitszeugnisses seitens des (früheren) Arbeitgebers besteht nicht. Die Kontaktnahme mit dem Kunden stellt keine juristische Dienstleistung dar und ist auch nicht als solche anzusehen. Die Nexaria garantiert nicht, dass bei einer Kontaktaufnahme die Vorschläge und Anpassungen vom (früheren) Arbeitgeber übernommen werden.

Schreiben von Arbeitszeugnissen

Die Nexaria verfasst Arbeitszeugnisse nach Vorgaben des Auftraggebers. Für die Wahrheit des Inhaltes ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Nexaria übernimmt für die Richtigkeit der Angaben keine Haftung.

Rechtliche Abklärungen von Arbeitszeugnissen

Eine rechtliche Prüfung eines Arbeitszeugnisses dient der Klärung der rechtlichen Chancen und Risiken. Sie dient als Entscheidungsgrundlage für ein weiteres mögliches Vorgehen. Die Abklärungstellt keine Garantie oder ein Anspruch dar, diese Erkenntnisse für Gerichts- oder Schlichtungsverfahren erfolgreich nutzen zu können. Eine verbindliche rechtliche Einschätzung kann nur von einem Anwalt vorgenommen werden.

Newsletter

Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse sind mit dem Empfang von Newsletters, Geburtstagswünsche und gelegentlichen E-Mail Versand von Aktionen einverstanden. Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen, etwa über den „Austragen“-Link im Newsletter.

Haftungsausschluss

Generell

  • Für das Einhalten der Bewerbungsfristen ist der Kunde selbst verantwortlich. Er hat den Auftrag vorzeitig bei der Nexaria einzugeben, damit diese erfüllt werden kann. Die Nexaria kann für den Verdienstausfall, der durch Fristversäumnis entstandenen Schäden nicht verantwortlich und haftbar gemacht werden.
  • Sollte nach Vertragsabschluss weitere Änderungen, Prüfungen, Gutachten oder Beratungsleistungen seitens Kunde gewünscht werden, so ist die Nexaria nicht dazu verpflichtet, diese vorzunehmen.
  • Für alle inhaltliche Aspekte und die Richtigkeit der Daten wie auch die Korrektur von Textpassagen ist der Kunde verantwortlich. Die Nexaria kann für diese Fehler nicht haftbar gemacht werden.
  • Sollten Auftraggeber und in den Lebensläufen wie Arbeits- und Zwischenzeugnisse erwähnte Personen nicht identisch sein, so haftet die Nexaria für keinerlei Schädigungen oder Nachteile, die durch die Erstellung, das Gutachten und die Beurteilung entstehen können.
  • Wird ein Auftrag seitens der Nexaria abgelehnt oder abgebrochen, so Haftet die Nexaria nicht für allfällige Schäden. Ein Schadenersatzanspruch besteht nicht.
  • Die bestellbaren Dateien werden mit der neusten Officeversion erstellt. Die Nexaria übernimmt keine Haftung für die exakte Kompatibilität mit Fremdprogrammen. In diesem Zusammenhang wird die Nexaria in jeglicher Form von Supportdienstleistungen im Kontext der Word-Vorlagen entbunden.

Lebensläufe

Das Erstellen eines tabellarischen, massgeschneiderten oder in Absatzform geschriebenen Lebenslaufes und Bewerbungsschreibens stellt keine Garantie zu einer Einladung zum Gespräch, Interview oder Anstellung dar. Jegliche Haftung wird abgelehnt.

Arbeitszeugnisse

Die Einschätzung, Bewertung und Anpassung des Arbeitszeugnisses stellt die Interpretation des Zeugnisprüfers dar. Die Nexaria kann die rechtliche oder tatsächliche Durchsetzbarkeit von Beurteilungen und vorgeschlagenen Änderungen bei Arbeits- oder Zwischenzeugnissen nicht gewährleisten und haftet auch nicht für allfällige Schäden oder Ähnliches. Jegliche Haftung der Analyse, Prüfung, Beurteilung und Neu- oder Umverfassung sowie Überarbeitung von Arbeits- und Zwischenzeugnissen werden ausgeschlossen. Prüfung und Beurteilung des Arbeits- oder Zwischenzeugnisses werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt und alle Einschätzungen und Empfehlungen werden nicht für eine allgemeingültige, absolut rechtliche Durchsetzbarkeit oder Gültigkeit verstanden. Bei allen angebotenen und ausgeführten Dienstleistungen übernimmt die Nexaria keine Haftung für jeglichen Verwendungszweck, den der Auftraggeber dabei verfolgt.

Erteilt der Kunde der Nexaria den Auftrag, im Namen des Kunden, mit der Unternehmung bezüglich des Arbeitszeugnisses (Ausbesserung, Anpassungen oder Neuverfassung) Kontakt aufzunehmen, so stellt dieses Vorgehen keine Garantie auf Erfolg. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.

Für die Richtigkeit und Wahrheit die von der Nexaria verfassten Arbeitszeugnisse ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Nexaria übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

Coaching / Beratung

Das Coaching und die Beratung sind ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess und bestimmte Erfolge werden nicht garantiert oder geschuldet. Sämtliche Dienstleistungen der Nexaria haben keinerlei therapeutischen Anspruch und grenzen sich deutlich davon ab.

Öffnen von E-Mails

Das Öffnen von Dateien geschieht auf Gefahr des Kunden. Die Nexaria gewährleistet nicht, dass die Dateien virenfrei und auch nicht, dass sie sonst wie geeignet sind, Schäden auf den Computern von Nutzern zu verursachen.

Für jeden E-Mail-Versand, welcher aufgrund der Sicherheitsvorgaben des E-Mail-Providers in den Spam-Ordner des Kunden gelangt, kann die Nexaria für jegliche Schäden nicht haftbar gemacht werden. Die Nexaria informiert den Kunden bei Auftragserteilung, insbesondere bei der Beurteilung von Arbeits- und Zwischenzeugnissen, den eigenen Spam-Ordner zu sichten.

Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt wie Streik, Krankheit, Unfall, Epidemie, Pandemie, Krieg oder Naturkatastrophe ist die Nexaria von jeglicher Leistungspflicht befreit. Ein Wegfall der Leistungspflicht von Nexaria aufgrund höherer Gewalt bedeutet auch den Entfall der Gegenleistungspflicht des Kunden.

Verwendungszweck

Bei allen angebotenen und ausgeführten Dienstleistungen übernimmt die Nexaria keine Haftung für jeglichen Verwendungszweck, den der Auftraggeber dabei verfolgt.

Daten & Datenschutz

Sämtliche der Nexaria vorliegenden oder bekannten Informationen, die den Auftrag selbst oder den Auftraggeber bzw. Kunden betreffen, werden vertraulich behandelt.

Der Nutzer bestätigt die Richtigkeit, die an der Nexaria übermittelten Daten.

Der Nutzer ist damit einverstanden, dass die Nexaria personenbezogene Daten des Nutzers in maschinenlesbarer Form speichern und verarbeiten. Die Nutzerdaten werden nur zur internen Verwendung gespeichert. Die Verwendung der Nutzerdaten und die Verarbeitung erfolgt unter Einhaltung des Datenschutzgesetzes durch die Nexaria.

Die Nexaria kann es jedoch nicht ausschliessen, dass sich, insbesondere bei elektronischer Datenübertragung, unbefugte Dritte unrechtmässigen Zugang zu diesen Daten verschaffen.

Die Nexaria verpflichtet sich, die erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten lediglich für die eigene Datenbank zu nutzen und nicht an aussenstehende Dritte weiterzugeben. Der Kunde hat jederzeit das Recht mittels schriftlichem oder persönlichem Kontakt die Daten unwiderruflich löschen zu lassen.

Der Nutzer, resp. Kunde willigt ein, dass Nexaria berechtigt ist, qualifizierte Dritte (z.B. freie Mitarbeiter oder Subunternehmer) für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen einzusetzen und die notwendigen Daten an diese weiterzuleiten. Der freie Mitarbeiter oder Subunternehmer verpflichtet sich gegenüber der Nexaria vertraglich zur vollen Verschwiegenheit und zum rechtmässigen Umgang mit Personendaten.

Zu den weiteren Datenschutzbestimmungen verweisen wir auf die Datenschutzbestimmungen der Nexaria.

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Andernfalls gelten die gesetzlichen Regelungen.

Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist CH 8600 Dübendorf (Sitz der Gesellschaft).

Dübendorf,22.09.2023