Ein Arbeitszeugnis auf Englisch kommt in international tätigen Unternehmen immer häufiger vor. Doch wie sieht das rechtlich in der Schweiz aus? Und was tun, wenn man ein englisches Zeugnis erhalten hat, sich aber im deutschsprachigen Raum bewerben möchte?
Wann ist ein englisches Arbeitszeugnis zulässig?
Ein englisches Arbeitszeugnis ist in der Schweiz rechtlich zulässig, sofern es den Grundsätzen der Zeugnispflicht entspricht. Arbeitnehmende haben jedoch Anspruch auf ein Zeugnis in der Landessprache am Unternehmenssitz – in der Regel also Deutsch, Französisch oder Italienisch. Englisch ist nur dann angebracht, wenn es sich um ein international tätiges Unternehmen mit Englisch als interner Arbeitssprache handelt.
Darf ich mein Arbeits- oder Zwischenzeugnis in zwei Sprachen verlangen?
Nein. Laut Rechtsprechung besteht lediglich Anspruch auf ein einziges Arbeitszeugnis. Dieses muss jedoch in einer verständlichen Sprache abgefasst sein. Wird das Zeugnis auf Englisch ausgestellt, so darf die Arbeitnehmende ein Zeugnis in der Landessprache des Unternehmenssitzes verlangen – aber nicht zusätzlich eine zweite Version in einer anderen Sprache fordern.
Was ist bei englischen Zeugnissen besonders zu beachten?
Viele englische Zeugnisse werden mit digitalen Generatoren erstellt, die eigentlich für deutschsprachige Arbeitszeugnisse konzipiert sind. In solchen Fällen werden die ursprünglichen deutschen Formulierungen automatisch ins Englische übersetzt – was zu ungewohnten oder holprigen Sätzen führen kann. Das Ergebnis wirkt dann oft unnatürlich oder stilistisch uneinheitlich.
Unsere Empfehlung: Lassen Sie Ihr englisches Zeugnis professionell von uns überprüfen oder direkt ein separates Zeugnis nach Schweizer Standard ausstellen. So stellen Sie sicher, dass Inhalt, Ton und Form den Erwartungen im deutschsprachigen Raum entsprechen.