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Soll eine Freistellung im Arbeitszeugnis erwähnt werden?

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Die Erwähnung einer Freistellung im Arbeitszeugnis ist heikel: Sie kann zwar sachlich korrekt sein, wird aber von potenziellen Arbeitgebern oft missverständlich interpretiert. Deshalb sollte eine Freistellung nur in Absprache mit der betroffenen Person und in gut begründeten Ausnahmefällen erwähnt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Freistellung und fristloser Kündigung?

  • Bei einer Freistellung wird die arbeitnehmende Person bis zum Austrittsdatum von der Arbeitspflicht entbunden – das Arbeitsverhältnis besteht weiter, der Lohn wird weiterhin bezahlt.
  • Eine fristlose Kündigung hingegen beendet das Arbeitsverhältnis sofort und ohne Kündigungsfrist. Sie ist nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen zulässig und rechtlich streng geregelt.

Wann ist eine Nennung der Freistellung im Zeugnis zulässig oder sinnvoll?

  • Wenn sie ausdrücklich von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer gewünscht wird – z. B. zur Erklärung eines Austrittsgrunds wie Restrukturierung oder beruflicher Neuorientierung.
  • Wenn ohne die Erwähnung ein verzerrter Eindruck über die letzte Phase der Anstellung entstehen würde (z. B. bei längerer Freistellung).

Risiken bei Erwähnung einer Freistellung im Zeugnis?

Auch wenn Freistellungen aus betrieblichen oder strategischen Gründen erfolgen, können sie von Dritten als kritisch wahrgenommen werden – insbesondere wenn der Kontext fehlt. Deshalb ist bei der Nennung im Zeugnis besondere Zurückhaltung geboten. Ist die Freistellung kurz (z. B. unter sechs Monaten), sollte sie nur mit ausdrücklichem Einverständnis erwähnt werden.

In welchen Branchen ist eine Freistellung üblich und unproblematisch?

In vielen Bereichen ist eine Freistellung völlig normal – etwa bei höheren Managementfunktionen, im Verkaufs-Aussendienst oder im Bankenwesen. Auch bei eigener Kündigung kommt es oft zu Freistellungen, um Interessenskonflikte zu vermeiden. In solchen Fällen ist die Freistellung kein Hinweis auf Fehlverhalten, sondern Teil eines professionellen Übergabeprozesses.

Tipp für den Arbeitnehmenden

💡 Tipp: Lassen Sie die Freistellung nur dann im Zeugnis erwähnen, wenn sie klar von Vorteil ist oder Missverständnisse verhindert. Für individuelle Einschätzungen beraten wir Sie gerne persönlich.

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