Ein Mutterschaftsurlaub darf im Arbeitszeugnis erwähnt werden – aber nur, wenn es für das Verständnis der Berufserfahrung relevant ist. Grundsätzlich ist Mutterschaft keine Krankheit, sondern ein gesetzlich geschützter Zustand. Die Formulierung muss immer sachlich, neutral und diskriminierungsfrei sein.
Was gilt rechtlich zur Mutterschaft im Zeugnis?
Der Mutterschaftsurlaub ist in der Schweiz gesetzlich auf mindestens 14 Wochen festgelegt. Diese Abwesenheit darf im Arbeitszeugnis nicht negativ bewertet werden, da sie ein geschützter Anspruch ist. Grundsätzlich gilt jedoch: Ein Arbeitszeugnis muss wahr, klar und vollständig sein. Das bedeutet, dass auch längere Abwesenheiten sachlich erwähnt werden können, sofern sie für die Beurteilung der Anstellungszeit wesentlich sind.
Wann ist die Erwähnung der Mutterschaft im Zeugnis erlaubt?
Die Erwähnung des Mutterschaftsurlaubs im Zeugnis ist nur dann zulässig, wenn sie für das Verständnis der Anstellung oder der Berufserfahrung relevant ist – z. B. um längere Unterbrüche sachlich einzuordnen.
Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Die Abwesenheit hat länger gedauert, z. B. mehr als zwei bis drei Monate.
- Sie fällt im Verhältnis zur Gesamtdauer der Anstellung erheblich ins Gewicht.
Was heisst «erheblich ins Gewicht fallen» – Beispiele:
Beispiel 1: Bei einem 6-monatigen Arbeitsverhältnis stellt ein 14-wöchiger Mutterschaftsurlaub mehr als die Hälfte der gesamten Anstellungszeit dar – eine Erwähnung ist in diesem Fall zulässig und sinnvoll.
Beispiel 2: Bei einer Anstellung von 5 Jahren ist ein Mutterschaftsurlaub von 3 Monaten eher unerheblich – eine Nennung ist in der Regel nicht notwendig.
Beispiel 3: Bei einem 1-jährigen Arbeitsverhältnis mit 4 Monaten Mutterschaftsurlaub ist die Abwesenheit sehr relevant – ein Hinweis kann helfen, Missverständnisse im Erwerbsverlauf zu vermeiden.
Worauf ist im Zeugnis bei Mutterschaftsurlaub zu achten?
- Die Mutterschaft darf nicht als Leistungsbeeinträchtigung dargestellt werden.
- Es darf kein wertender oder diskriminierender Unterton enthalten sein.
- Mutterschaftsurlaub darf niemals mit Krankheit oder Abwesenheit wegen Fehlverhaltens verwechselt werden.
Beispiel für eine neutrale Formulierung
Frau Muster war vom März bis Juni 2024 im Mutterschaftsurlaub. Nach ihrer Rückkehr nahm sie ihre Aufgaben mit grossem Engagement und in gewohnt zuverlässiger Weise wieder auf.
Unser Fazit zur Mutterschaft im Zeugnis
Ein Mutterschaftsurlaub gehört nur dann ins Arbeitszeugnis, wenn er für das Verständnis der Anstellung oder der beruflichen Entwicklung wichtig ist. Die Formulierung muss diskret, neutral und sachlich sein – niemals wertend oder negativ.
💡 Tipp: Sie sind unsicher, ob und wie Sie den Mutterschaftsurlaub im Zeugnis erwähnen sollen? Wir helfen Ihnen gerne mit einer individuellen Einschätzung.


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