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Darf im Arbeitszeugnis auf ein Zwischenzeugnis verwiesen werden?

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Grundsätzlich sollte ein Arbeitszeugnis immer eigenständig, vollständig und für Aussenstehende verständlich sein. Ein blosser Verweis wie «siehe Zwischenzeugnis vom …» ist in der Regel unzulässig, da dadurch wichtige Informationen fehlen könnten. Ausnahmen sind selten und kommen vor allem bei Funktionswechseln innerhalb derselben Firma in Betracht.

Welche Informationen muss ein Arbeitszeugnis enthalten?

Das Schlusszeugnis muss den gesamten Zeitraum der Anstellung abdecken – vom Eintritt bis zum Austritt – und alle relevanten Punkte zu Leistung, Verhalten und beruflicher Entwicklung enthalten. Es darf nicht ausschliesslich auf ein früheres Zwischenzeugnis verwiesen werden, wenn dadurch der Gesamteindruck unvollständig oder unverständlich wird.

Wann ist ein Verweis auf ein Zwischenzeugnis sinnvoll?

In Ausnahmefällen kann ein Verweis auf frühere Zwischenzeugnisse sinnvoll sein – zum Beispiel bei langen Anstellungen mit mehreren internen Positionen oder bei wesentlichen Funktionswechseln. Dadurch lassen sich unnötige Wiederholungen vermeiden und das Schlusszeugnis bleibt übersichtlich. Dies ist besonders hilfreich, wenn das Endzeugnis sonst sehr umfangreich oder mehrseitig werden würde.

Welche Bedingungen müssen bei einem Verweis auf ein Zwischenzeugnis erfüllt sein?

Auch wenn auf ein Zwischenzeugnis verwiesen wird, muss das Schlusszeugnis ein vollständiges und zusammenhängendes Gesamtbild der gesamten Anstellungszeit vermitteln. Leistungen, Verhalten und Entwicklung müssen klar erkennbar sein. Ein Verweis darf nicht dazu führen, dass das Zeugnis nur den Zeitraum seit dem letzten Zwischenzeugnis abdeckt – sonst handelt es sich um ein Abschnittszeugnis, nicht um ein echtes Schlusszeugnis.

Muss ein Arbeitszeugnis immer die gesamte Anstellungszeit abdecken?

Ein korrektes Arbeitszeugnis dokumentiert die gesamte Beschäftigung – von der Anstellung bis zum Austritt. Frühere Leistungen oder Verhaltensbeurteilungen dürfen nicht unter den Tisch fallen. Selbst wenn auf frühere Dokumente verwiesen wird, muss der Text die Gesamtheit der Tätigkeit und Entwicklung widerspiegeln.

Tipp für Arbeitnehmende beim Zeugnis

💡 Fordern Sie bei wichtigen Veränderungen – wie einem internen Stellenwechsel – ein Zwischenzeugnis an. So sichern Sie eine lückenlose Dokumentation Ihrer Leistung. Achten Sie beim Endzeugnis darauf, dass die wichtigsten Aussagen zu Leistung, Verhalten und Entwicklung klar zusammengefasst sind – unabhängig von Verweisen auf frühere Zeugnisse.