
Arbeitszeugnis prüfen lassen
Kontrollieren. Analysieren. Bewerten.
Überprüfen, kontrollieren, bewerten – unser Prüfansatz im Überblick
Wir prüfen Ihr Arbeitszeugnis systematisch auf Vollständigkeit, formale Korrektheit und Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Dazu gehört die Analyse der Gliederung, der verwendeten Begrifflichkeiten sowie der formalen Struktur gemäss Schweizer Recht.
Wir identifizieren mögliche Geheimcodes, unklare Formulierungen und unzulässige Andeutungen, die Ihre Leistungen abwerten könnten – z. B. durch doppeldeutige Satzkonstruktionen oder nicht offensichtliche Negativformulierungen.
Wir analysieren, ob die Darstellung Ihrer Leistung, Ihres Verhaltens und Ihres Austritts fair, objektiv und vollständig ist. Unsere Bewertung erfolgt nach klaren Kriterien und zeigt auf, ob das Zeugnis den üblichen Standards entspricht oder Schwächen enthält.
Unsere Analyse hilft Ihnen, zu verstehen, welche Botschaften Ihr Zeugnis zwischen den Zeilen transportiert. Wir zeigen Ihnen transparent, wie Personalverantwortliche Ihr Zeugnis interpretieren – und wie Sie es verbessern können.
Zeige alle AngeboteWie wir Ihr Arbeitszeugnis analysieren und verbessern
Wir prüfen Ihr Zeugnis mit einer 360°-Betrachtung und binden alle Elemente in die Kontrolle ein. Dabei analysieren wir nicht nur Formulierungen und Inhalt, sondern auch Aufbau, Vollständigkeit und die Aussagekraft der Schlussformel. So stellen wir sicher, dass Ihr Zeugnis glaubwürdig, stimmig und in sich schlüssig ist – ohne versteckte Schwächen oder ungewollte Signale.
Mit unserer 11-Punkte-Analyse sorgen wir dafür, dass Ihr Zeugnis formal korrekt, glaubwürdig und vollständig ist – frei von Schwächen, die im Bewerbungsprozess nachwirken könnten.
Wir danken allen Kunden für ihr Vertrauen und ihre Treue.
Ich war beeindruckt, wie klar und verständlich mein Zeugnis analysiert wurde. Die Hinweise waren wertvoll und haben mir wirklich weitergeholfen.
Inklusive 11-Punkte-Analyse
Mit unserer bewährten 11-Punkte-Analyse haben wir zahlreiche Arbeitszeugnisse bewertet, und unsere Kunden schätzen die klare und saubere Strukturierung der Prüfung. Dabei berücksichtigen wir sowohl die sprachliche Feinheit als auch die inhaltliche Aussagekraft, um eine rundum fundierte Beurteilung sicherzustellen.
Möchten Sie wissen, ob Ihr Arbeitszeugnis positiv und umfangreich genug ist? In diesem Angebot bewerten wir Ihr Zeugnis und senden Ihnen eine ausführliche Einschätzung als PDF per E-Mail zu.
CHF 75,00 / inkl. MwSt.
Ist Ihr Zeugnis umfangreich genug und möchten Sie es überprüfen sowie verbessern lassen? In diesem Angebot erhalten Sie konkrete Korrekturvorschläge zu den bestehenden Formulierungen.
CHF 135,00 / inkl. MwSt.
Ist Ihr Zeugnis knapp formuliert und wünschen Sie sich ein ausführlicheres Arbeits- oder Zwischenzeugnis? Mit diesem Angebot erhalten Sie ein detailliertes und optimiertes Zeugnis.
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Fragen Sie unsere Experten
Möchten Sie eine kurze Einschätzung Ihres Zeugnisses?
Oder sind Sie sich nicht sicher, welches Angebot für Sie das richtige ist?
Gerne geben wir Ihnen innerhalb von 24 Stunden (meist sogar schneller) eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Arbeits- oder Zwischenzeugnisses.
Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen gerne das passende Angebot für eine optimale Überarbeitung Ihres Zeugnisses, damit Sie sich in Zukunft sicher sein können, ein qualifiziertes und überzeugendes Zeugnis zu haben.
Beispiele einer kompetenten Bewertung & Prüfung
Wir zeigen Ihnen anhand konkreter Beispiele, wie wir Korrekturen und Hinweise aus unserer täglichen Praxis bei der Prüfung von Arbeits- und Zwischenzeugnissen vornehmen. Unsere langjährige Erfahrung erlaubt es uns, auch feinste Nuancen und versteckte Aussagen im Zeugnis zu erkennen und gezielt zu analysieren. Dabei achten wir nicht nur auf formale und rechtliche Aspekte, sondern auch auf die Wirkung des Zeugnisses in Bewerbungsverfahren. Bei uns können Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen – professionell und sorgfältig – damit Sie mit einem überzeugenden und glaubwürdigen Dokument auftreten können.
Originalformulierung im Zeugnis:
„Frau Mayer erfüllte unsere Erwartungen und entsprach unseren Vorgaben.“
Hinweis:
Diese Aussage bleibt vage, da die Erwartungen und Vorgaben der Firma für Dritte nicht definiert sind. Der Zeugnisleser kann sich daher kein klares Bild über die tatsächlichen Leistungen von Frau Mayer machen.
Verbesserungsvorschlag:
„Frau Mayer erfüllte unsere Erwartungen einwandfrei und entsprach in jeder Hinsicht unseren hohen Anforderungen. Mit ihren qualitativen und quantitativen Leistungen waren wir jederzeit sehr zufrieden.“
Diese überarbeitete Version ist konkreter, wohlwollend formuliert und entspricht den Standards für ein aussagekräftiges Arbeitszeugnis.
Originalformulierung im Zeugnis:
„Herr Tobler verfügte über ausgezeichnete Fachkenntnisse auf aktuellem Stand und war in der Lage, diese auch bei schwierigen und anspruchsvollen Aufgaben sicher einzusetzen.“
Hinweis:
Die Formulierung ist grundsätzlich positiv, lässt jedoch eine zeitliche Bewertung offen. Ohne Verstärker wie «jederzeit» oder «stets» bleibt unklar, ob diese Fähigkeit dauerhaft gegeben war oder nur punktuell gezeigt wurde.
Verbesserungsvorschlag:
„Herr Tobler verfügte über ausgezeichnete Fachkenntnisse auf aktuellem Stand und war jederzeit in der Lage, diese auch bei schwierigen und anspruchsvollen Aufgaben sicher und zielgerichtet einzusetzen.“
Diese Ergänzung stärkt die Aussage, wirkt konsistenter und erfüllt die Anforderungen an ein qualifiziertes Zeugnis.
Originalformulierung im Zeugnis:
„Frau Bersai setzte sich nicht nur für ihre eigenen Anliegen ein, sondern auch für die des Teams.“
Hinweis:
Negationen wie «nicht nur … sondern auch» gelten in Zeugnissen als stilistisch weniger geeignet. Sie erschweren das schnelle Erfassen des Inhalts und wirken unnötig umständlich.
Verbesserungsvorschlag:
„Frau Bersai setzte sich sowohl für ihre eigenen Anliegen als auch für die des Teams engagiert ein.“
Diese positive und direkte Formulierung ist zeugniskonform, klar verständlich und zeigt den Einsatz von Frau Bersai in ausgewogener Weise.
Originalformulierung im Zeugnis:
„Frau Müller erledigte ihre Aufgaben unter Anleitung pflichtbewusst, und ihre Leistungen waren in qualitativer sowie quantitativer Hinsicht zufriedenstellend.“
Hinweis:
Die Formulierung «unter Anleitung» impliziert eine fehlende Selbstständigkeit. Zudem wird «zufriedenstellend» in der Zeugnissprache oft als unterdurchschnittlich interpretiert und kann negativ wirken.
Verbesserungsvorschlag:
„Frau Müller erledigte ihre Aufgaben stets pflichtbewusst und genau. Ihre Leistungen waren in qualitativer sowie quantitativer Hinsicht jederzeit gut.“
Diese Version ist wohlwollend, klar positiv und entspricht den Anforderungen an ein qualifiziertes Zeugnis.
Originalformulierung im Zeugnis:
„Sie ist voll vertrauenswürdig, arbeitet sehr selbstständig und ist grösstenteils verantwortungsbewusst.“
Hinweis:
Die Aussage enthält einen Widerspruch: «voll vertrauenswürdig», aber nur «grösstenteils verantwortungsbewusst». Das relativiert die positive Wirkung. Zudem wirkt «voll vertrauenswürdig» umgangssprachlich und unpräzise.
Verbesserungsvorschlag:
„Sie ist eine äusserst vertrauenswürdige Mitarbeiterin, die sehr pflichtbewusst und selbstständig arbeitet.“
Diese Version ist konsistent, klar formuliert und entspricht den gängigen Standards in der Zeugnissprache.
Beispiel 1
Originalformulierung im Zeugnis:
„In seinem Denken und Handeln setzte er sich für seine Ziele ein.“
Hinweis:
Diese Formulierung bleibt unkonkret: Es wird weder bewertet, wie effektiv das Denken und Handeln war, noch ob die gesetzten Ziele tatsächlich erreicht wurden. Die Aussage wirkt dadurch weich und wenig aussagekräftig.
Verbesserungsvorschlag:
„Mit seinem ergebnisorientierten Denken und systematischen Handeln setzte er sich für seine persönlichen Ziele ein, erreichte sie stets oder übertraf teilweise die Zielvorgaben.“
Beispiel 2
Originalformulierung im Zeugnis:
„Dank seiner Auffassungsgabe erkennt er Zusammenhänge und kann sich auf neue Situationen einstellen.“
Hinweis:
Die Formulierung bleibt vage. Es fehlt eine qualitative Einschätzung der Auffassungsgabe («wie gut?») sowie des Anpassungsvermögens. Ohne Verstärker wirkt der Satz beliebig.
Verbesserungsvorschlag:
„Dank seiner ausgeprägten Auffassungsgabe erkennt er Zusammenhänge schnell und passt sich zügig an neue Situationen an.“
Beide Verbesserungsvorschläge machen die Aussagen präziser, zeugnistauglicher und verstärken den positiven Gesamteindruck.
Originalformulierung im Zeugnis:
„Mit seiner guten Auffassungsgabe plante er seine Aufgaben zweckmässig, zuverlässig und pflichtbewusst.“
Hinweis:
Die Verbindung von Auffassungsgabe mit Planung wirkt unpassend. Das Planen von Aufgaben setzt in erster Linie eine ausgeprägte Planungs- und Organisationsfähigkeit voraus – nicht primär eine schnelle Auffassungsgabe.
Verbesserungsvorschlag:
„Herr Tobler verfügt über eine ausgezeichnete Organisations- und Planungsfähigkeit und setzte seine Aufgaben stets zuverlässig und pflichtbewusst um.“
Diese Version stellt eine klare, nachvollziehbare Leistungsbeschreibung dar und ist zeugniskonform im besten Sinne.
Originalformulierung im Zeugnis:
„Herr Meister erkannte Konflikte, versuchte diese bei Bedarf sachlich zu lösen und ergriff geeignete Massnahmen.“
Hinweis:
Die Formulierung lässt offen, ob die Konflikte tatsächlich sachlich gelöst wurden. Das «versuchte» wirkt unentschlossen, und «geeignete Massnahmen» ist zu allgemein. Zudem bleibt unklar, wie die Konflikte erkannt wurden.
Verbesserungsvorschlag:
„Herr Meister erkannte Konflikte rasch, ergriff die richtigen und nachvollziehbaren Massnahmen und löste diese sachlich sowie nachhaltig.“
Diese Version ist klarer, aktiver formuliert und signalisiert lösungsorientiertes, souveränes Handeln – wie es in qualifizierten Zeugnissen üblich ist.
Originalformulierung im Zeugnis:
„Herr Mayer verhielt sich korrekt und freundlich.“
Hinweis:
Diese Aussage ist zu allgemein gehalten und lässt offen, gegenüber wem das Verhalten gezeigt wurde. Zeugnislesende könnten daraus schliessen, dass das Verhalten nur selektiv korrekt war, z. B. nur gegenüber Kolleginnen und Kollegen.
Verbesserungsvorschlag:
„Herr Mayer verhielt sich gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitenden, Kunden sowie Aktionären stets korrekt und freundlich.“
Diese Variante ist klarer, vollständig und vermittelt ein durchgängig professionelles Sozialverhalten in allen relevanten Beziehungsebenen.
Originalformulierung im Zeugnis:
„Herr Mayer verlässt uns auf eigenen Wunsch und wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.“
Hinweis:
Die Formulierung ist zu knapp und unpersönlich. Es fehlen sowohl eine Dankesformel als auch ein Ausdruck des Bedauerns. Ohne diese Elemente wirkt der Abschlusssatz distanziert oder sogar gleichgültig.
Verbesserungsvorschlag:
„Herr Mayer verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir bedauern seinen Austritt, danken ihm für die wertvolle Zusammenarbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute sowie weiterhin viel Erfolg.“
Diese Abschlussformulierung ist vollständig, wohlwollend und zeugniskonform – ein professioneller Ausklang für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Originalformulierung im Zeugnis:
„Herr Tobler hat wiederholt gute Ideen und ist interessiert, an Neuerungen mitzuwirken.“
Hinweis:
Die Aussage ist zu vage. Es bleibt unklar, in welchem Zusammenhang die guten Ideen eingebracht wurden und worauf sich das Interesse an Neuerungen konkret bezieht. Ohne Kontext verliert der Satz an Aussagekraft und Wirkung.
Verbesserungsvorschlag:
„Herr Tobler hatte wiederholt gute Ideen für die Optimierung der Abläufe in seinem Arbeitsumfeld und war stets interessiert, an Neuerungen aktiv mitzuwirken.“
Diese Formulierung macht den Beitrag konkret sichtbar, wirkt engagiert und unterstreicht die Innovationsbereitschaft – ein wichtiger Aspekt in qualifizierten Zeugnissen.
Fachkundig. Erfahren. Professionell.
Daniele Bardaro ist seit über 20 Jahren im Personalwesen tätig und gilt in der Schweiz als ausgewiesener Experte für Arbeits- und Zwischenzeugnisse. Mit seiner fundierten Erfahrung prüft er Zeugnisse fachkundig und professionell – mit geschultem Blick auf Inhalt, Tonalität und rechtliche Standards. Er weiss genau, worauf es ankommt, und kombiniert seine Expertise mit einem praxisnahen, objektiven Ansatz. Ob für Arbeitnehmende oder Arbeitgeber: Auf seine Fachkompetenz können Sie sich in jeder Hinsicht verlassen.
Dennis Voss ist ausgewiesener Experte für englische Arbeits- und Zwischenzeugnisse. Er lebt und arbeitet seit vielen Jahren in Kanada und ist sprachlich wie kulturell tief im englischsprachigen Raum verankert. Dank seiner Doppelkompetenz – in der englischen Sprache und im Schweizer Zeugnissystem – erkennt er versteckte Botschaften auch in englischen Arbeitszeugnissen und überträgt Formulierungen stilsicher, professionell und sinngemäss. Mit seiner Expertise korrigiert und prüft er englische Zeugnisse fachkundig, sprachlich einwandfrei und absolut zuverlässig.
Reto Inglin bringt langjährige arbeitsrechtliche Fachkenntnisse mit und verfügt über umfassendes Wissen im Bereich Arbeitszeugnisse. Als Rechtsanwalt bei Schwenninger Inglin Rechtsanwälte und Dozent an renommierten Fachausbildungsinstituten hat er die optimalen Voraussetzungen, um die Kunden von Nexaria tatkräftig zu unterstützen und sicherzustellen, dass sie zu ihrem Recht kommen.
Mit über 30 Jahren Berufserfahrung im internationalen Business-Umfeld und verschiedenen Führungspositionen beherrscht Hans-Jörg Leuenberger die englische Zeugnissprache auf Muttersprachniveau. Er erkennt stets die Kernbotschaften in den Formulierungen und weiss genau, wie deutsche und englische Leser die Beurteilungen interpretieren werden. Mit ihm erhalten Ihre Arbeitszeugnisse den nötigen Feinschliff und die richtige Bewertung.
Wie soll Ihr Arbeitszeugnis aussehen?
Was ist bei einem Arbeitszeugnis wichtig und wie soll Ihr Zeugnis enthalten? Wir geben Ihnen eine Übersicht.
Arbeitszeugnisse sind oft in einer eigenen Sprache verfasst, und manche Formulierungen enthalten keine eindeutige Bewertung. In der Schweiz sind codierte Aussagen in Zeugnissen verboten. Wir kennen diese Codes und entfernen alle versteckten oder zweideutigen Botschaften aus Ihrem Zeugnis. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass eine klare und unmissverständliche Beurteilung vorliegt, damit Sie sich mit Ihrem Zeugnis bedenkenlos und mit gutem Gefühl bewerben können.
Sätze in Zeugnissen können zwar positiv klingen, aber in Wahrheit etwas Negatives ausdrücken oder sogar widersprüchlich sein. Wenn ein Arbeits- oder Zwischenzeugnis keine klaren Bewertungen enthält, Selbstverständlichkeiten betont oder Verstärker wie «stets» und «immer» fehlen, sollte das Zeugnis unbedingt genauer geprüft werden. Sie sollten über ein glaubwürdiges, nachvollziehbares und durchgehend positives Zeugnis verfügen, das frei von negativen Andeutungen oder versteckten Botschaften ist.
Wie steht es um Ihre Belastbarkeit, Kritikfähigkeit, Problemlösungsfähigkeit, Entscheidungsfreude oder Ihr Verantwortungsbewusstsein? Wird Ihr Verhalten im Team oder gegenüber Vorgesetzten zutreffend und vollständig bewertet? In vielen Arbeitszeugnissen fehlen entscheidende Aussagen, und Ihre Kompetenzen werden nicht in ihrer ganzen Breite abgebildet. Das kann sich im Bewerbungsprozess und Ihrer Bewerbung negativ bemerkbar machen – denn ein «beredetes» oder gar «qualifiziertes Schweigen» ist nicht immer hilfreich. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Die «LVS»-Formel beschreibt und bewertet Ihre Leistung, Ihr Verhalten und die Schlussformulierung. Letztere gibt Auskunft über den Austrittsgrund und das Verhältnis während Ihrer Anstellung. Leistung, Verhalten und Schlussformulierung müssen stimmig und miteinander konsistent sein. Mit unserer LVS-Qualitätsformel stellen wir sicher, dass Ihr Zeugnis keine leeren Phrasen oder widersprüchlichen Aussagen enthält, sondern klar, nachvollziehbar und aussagekräftig formuliert ist. Das ist unser Qualitätsanspruch auf ein überzeugendes Arbeitszeugnis.
Sie arbeiten neun Monate in einem Unternehmen und erhalten ein dreiseitiges Arbeitszeugnis – oder Sie sind seit zehn Jahren angestellt und bekommen nur ein knappes, halbseitiges Zeugnis. Beides wirft Fragen auf und kann die Glaubwürdigkeit Ihres Zeugnisses untergraben – was sich mit hoher Wahrscheinlichkeit negativ auf Ihre Bewerbung auswirkt. Ein Arbeitszeugnis muss ausgewogen, nachvollziehbar und glaubwürdig formuliert sein, sonst verliert es an Aussagekraft und Wirkung.
Sind Ihre Personalien korrekt erfasst? Sind Arbeitspensum, Anstellungsdauer und Ihre exakte Berufsbezeichnung klar ersichtlich? Entspricht Ihr Zeugnis den Anforderungen an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis? Wurde es individuell und persönlich formuliert? Wird möglicherweise auf eine Krankheit, einen Mutterschaftsurlaub oder einen Vorfall hingewiesen, der rechtlich nicht ins Zeugnis gehört? Ein Arbeitszeugnis muss sowohl formale als auch rechtliche Vorgaben erfüllen – und genau diese Aspekte prüfen und beurteilen wir mit grösster Sorgfalt.
Ihre Rechte rund um das Arbeitszeugnis
Die Bewertung Ihres Arbeitszeugnisses erfolgt anhand von 11 klar definierten Prüfpunkten. Sie erhalten eine verständlich gegliederte Rückmeldung mit einer Gesamtbeurteilung am Schluss. Kritische Formulierungen werden von uns kommentiert und erklärt. Für jeden einzelnen Punkt erhalten Sie eine individuelle Einschätzung.
Zudem zeigen wir Ihnen konkrete Verbesserungsvorschläge im Stil von «vorher und nachher». Alle relevanten Stellen sind fett markiert, damit Sie die Änderungen auf einen Blick erkennen. Neue Formulierungen gestalten wir klar und nachvollziehbar, sodass Sie diese einfach in Ihr Arbeitszeugnis übernehmen können.
Ja, wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Arbeitszeugnis eine umfassendere Überarbeitung benötigt, können Sie zuerst das kleinste Paket, unseren Quick-Check, buchen.
Alternativ können Sie uns Ihr Zeugnis auch jederzeit unverbindlich zur Einschätzung senden. Wir prüfen es kostenlos vorab und empfehlen Ihnen das passende Angebot. So erhalten Sie genau die Unterstützung, die Sie wirklich benötigen – kompetent und individuell.
Ja, wir bieten einen Express-Service für die Prüfung Ihres Arbeitszeugnisses an. Wenn Sie eine besonders schnelle Rückmeldung benötigen, nehmen Sie bitte vorab telefonisch Kontakt mit uns auf. So können wir gemeinsam klären, ob eine Express-Bearbeitung möglich ist – in vielen Fällen sogar noch am selben Tag.
Wir geben Ihnen direkt eine verbindliche Rückmeldung zur Machbarkeit und zeitlichem Ablauf.
Ja, wir prüfen auch Arbeitszeugnisse in englischer Sprache – kompetent, zuverlässig und nach internationalen Standards. Unser Team verfügt über die nötige Erfahrung, um sprachliche und inhaltliche Besonderheiten im englischen Zeugnis richtig einzuordnen und gezielt zu optimieren.
Ja, wir bei der Nexaria prüfen Ihr Arbeits- oder Zwischenzeugnis gezielt auf versteckte Codierungen, doppeldeutige Begriffe oder bewusst schwammige Formulierungen. Solche sogenannten „Geheimcodes“ können für Personalverantwortliche negativ wirken – ohne dass sie für Laien sofort erkennbar sind.
Wir identifizieren solche Codierungen, erklären Ihnen deren Bedeutung und ersetzen sie durch klare, differenzierte und faire Aussagen, die Ihrer tatsächlichen Leistung entsprechen. Denn: Ein Arbeitszeugnis darf Ihre berufliche Zukunft nicht unbemerkt negativ beeinflussen.
Ja, Sie können ein fehlerhaftes oder unvollständig formuliertes Arbeitszeugnis anfechten. Wenn Formulierungen unklar, widersprüchlich oder nicht wahrheitsgemäss sind, haben Sie das Recht auf eine Korrektur.
Wir empfehlen, im ersten Schritt das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und Ihre Einwände sachlich vorzubringen. Sollte dies zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führen, unterstützen wir Sie gerne bei der weiteren Vorgehensweise – sei es bei der inhaltlichen Prüfung oder bei der Vorbereitung rechtlicher Schritte.
Gemeinsam finden wir eine passende Lösung, damit Sie ein faires und aussagekräftiges Zeugnis erhalten.
Eine Prüfung Ihres Arbeitszeugnisses ist in jedem Fall sinnvoll. Ein klar formuliertes, wohlwollendes und vollständiges Arbeitszeugnis kann den Ausschlag dafür geben, ob Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden oder nicht.
Selbst kleine Formulierungen können entscheidend sein – ob unglücklich gewählt oder absichtlich eingebaut. Ein professionell geprüfter Text hilft dabei, Missverständnisse oder negative Andeutungen zu vermeiden.
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das Ihre Leistungen objektiv und positiv darstellt, ergänzt Ihre Bewerbung optimal und erhöht Ihre Chancen im Bewerbungsprozess deutlich.
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ist in der Schweiz gesetzlich geregelt. Gemäss Obligationenrecht (OR), Artikel 330a, kann jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer jederzeit ein Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber verlangen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein wahrheitsgemässes und wohlwollend formuliertes Zeugnis auszustellen, das über Art, Dauer und Leistung des Arbeitsverhältnisses Auskunft gibt.
Auf Wunsch kann auch eine einfachere Arbeitsbestätigung ausgestellt werden, die nur Angaben zur Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses enthält (Art. 330a Abs. 2 OR). Wird kein Zeugnis ausgestellt, kann der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden.
Sie haben grundsätzlich immer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis – auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bei einem Vorgesetztenwechsel oder bei einem internen Stellenwechsel.
Der Anspruch auf Ausstellung oder Korrektur eines Zeugnisses verjährt gemäss Artikel 127 OR nach zehn Jahren.
Wenn ein Zeugnis unvollständig, unklar oder unwahr ist und der Arbeitgeber eine Berichtigung verweigert, können Sie die Korrektur gerichtlich einfordern.
Wir empfehlen, bei einem Vorgesetztenwechsel oder internen Wechsel ein Zwischenzeugnis zu verlangen – so bleibt Ihre Leistung zeitnah dokumentiert.
Bei der formalen und rechtlichen Prüfung analysieren wir Ihr Arbeitszeugnis oder Zwischenzeugnis im Hinblick auf gesetzliche Vorgaben, formale Anforderungen und die Einhaltung der Zeugniskriterien gemäss Schweizer Obligationenrecht (Art. 330a OR).
Wir achten dabei unter anderem auf:
klare, verständliche und vollständige Formulierungen
das Fehlen diskriminierender oder doppeldeutiger Aussagen
den korrekten Aufbau und die formale Gliederung
Sollte Ihr Zeugnis Mängel aufweisen, erhalten Sie von uns konkrete Hinweise und Verbesserungsvorschläge, die Sie Ihrem Arbeitgeber zur Anpassung vorlegen können.
Ein Arbeitszeugnis sollte wohlwollend, vollständig und klar formuliert sein. Es darf keine versteckten negativen Aussagen enthalten, die Ihr berufliches oder wirtschaftliches Fortkommen beeinträchtigen könnten – das ist gesetzlich so vorgesehen.
Wir prüfen Ihr Zeugnis gezielt auf kritische Formulierungen oder doppeldeutige Aussagen. Falls nötig, erhalten Sie von uns konkrete Verbesserungsvorschläge für ein sachlich korrektes und positiv formuliertes Zeugnis, das den gesetzlichen Vorgaben und den üblichen Standards in der Schweiz entspricht.
Ein Arbeitszeugnis sollte den Grundsätzen der Wahrheit, Klarheit, Vollständigkeit und des Wohlwollens entsprechen – wobei die Wahrheit immer Vorrang vor dem Wohlwollen hat.
Das Zeugnis muss klar formuliert, widerspruchsfrei und aussagekräftig sein. Es darf keine versteckten negativen Aussagen enthalten und sollte den beruflichen Werdegang sowie die Leistungen und das Verhalten der arbeitnehmenden Person zutreffend und nachvollziehbar darstellen.
Zudem ist wichtig, dass das Zeugnis formal korrekt aufgebaut ist – mit Angaben zu Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses, einer Leistungs- und Verhaltensbeurteilung sowie einer Schlussformulierung.
Wir bei Nexaria haben die LVS-Formel entwickelt. Es ist ein bewährtes Analysemodell für Arbeits- und Zwischenzeugnisse. Sie steht für die drei zentralen Beurteilungskriterien:
L = Leistung (z. B. Qualität, Effizienz, Arbeitsweise)
V = Verhalten (gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen/Kollegen, Kunden)
S = Schlussformulierung (z. B. Dank, Bedauern, Wünsche für die Zukunft)
Ein vollständiges und professionell verfasstes Arbeitszeugnis sollte alle drei Elemente enthalten. Wir prüfen Ihr Zeugnis anhand dieser Struktur auf Vollständigkeit, Klarheit und Aussagekraft. Fehlt ein Bereich oder ist unklar formuliert, kann sich das negativ auf Ihre Bewerbung auswirken – auch ungewollt.
Wünschen Sie eine Einschätzung oder Beratung?
Senden Sie uns Ihr Arbeitszeugnis, und wir geben Ihnen eine unverbindliche Einschätzung und unterbreiten Ihnen das passende Angebot. Alternativ können Sie uns auch Ihr Anliegen schriftlich mitteilen. Wir unterstützen Sie gerne.