
Arbeitszeugnis schreiben lassen
Fachkundig. Professionell. Zuverlässig.
Rechtssicheres und professionelles Zeugnis
Als Schweizer Spezialisten verfassen wir Arbeits- und Zwischenzeugnisse, die rechtlich einwandfrei, klar formuliert und frei von Codierungen sind. Ob bei Austritten, Zwischenzeugnissen oder heiklen Fällen: Wir sorgen für eine stilsichere, objektive und wohlwollende Sprache – und schreiben das Zeugnis professionell und mit grosser Expertise.
Unsere bewährte 11-Punkte-Checkliste stellt sicher, dass Aufbau, Inhalt, Tonalität und Schlussformel stimmig sind – selbst bei anspruchsvollen Konstellationen.
Ein gut formuliertes Arbeitszeugnis schützt nicht nur die Mitarbeitenden, sondern auch Ihr Unternehmen – durch Klarheit, Verlässlichkeit und Professionalität.
Wir beherrschen sowohl die rechtlichen Vorgaben als auch die sprachlichen Feinheiten – für Zeugnisse, die überzeugen.
Zeugnisexperte stellt das Zeugnis aus
Unsere Zeugnisse entstehen immer auf Basis einer ganzheitlichen 360°-Betrachtung. Dabei berücksichtigen wir sämtliche relevanten Elemente – von einer differenzierten Leistungs- und Verhaltensbeurteilung bis hin zu einer wertschätzenden und rechtssicheren Schlussformulierung. So stellen wir sicher, dass jedes Arbeits- und Zwischenzeugnis sowohl inhaltlich stimmig als auch formal korrekt geschrieben wird.
Rechtliche Sicherheit nach Schweizer OR
Mit unserer bewährten 11 Punkte Analyse haben wir viele Arbeitszeugnisse geschrieben und die Kunden schätzten die klar und saubere Strukturierung der Zeugnisse.
Jeder Lernende sollte ein ausführliches Lehrzeugnis erhalten, sodass es den Einstieg in die Berufswelt mühelos schafft. Dazu verfassen wir ein Lehrzeugnis nach den heutigen Standards.
CHF 195,00 / inkl. MwSt.
Einem Mitarbeitenden ein Zeugnis auszustellen, ist auch eine Erbringung der Wertschätzung der Person gegenüber. Wir verfassen dementsprechend ein qualifiziertes Arbeits- oder Zwischenzeugnis.
CHF 229,00 / inkl. MwSt.
Bei einer Führungskraft sind nebst einer aussagekräftigen Leistungs- und Verhaltensbeschreibung auch die Führungsmerkmale präzise und aussagekräftig zu formulieren.
CHF 249,00 / inkl. MwSt.
Zu Beginn führen wir eine persönliche Besprechung mit Ihnen durch. Dabei klären wir den gewünschten Inhalt, die Bewertung von Leistung und Verhalten sowie die Formulierung des Schlusssatzes. Ihre Vorgaben und Erwartungen stehen im Zentrum.
Das Zeugnis wird von ausgewiesenen Expertinnen und Experten mit langjähriger Erfahrung im Schweizer HR-Umfeld verfasst – präzise, neutral und rechtlich einwandfrei. Auf Basis Ihrer Angaben erstellen wir ein Zeugnis mit klarer Struktur, professioneller Tonalität und hoher Aussagekraft.
Wir achten konsequent auf korrekte Formulierungen, vermeiden juristische Risiken und verzichten bewusst auf Codierungen, leere Floskeln oder missverständliche Aussagen. Unser Anspruch: Ein Zeugnis, das inhaltlich überzeugt und Ihren professionellen Standards gerecht wird.
Sie erhalten den ersten Entwurf des Zeugnisses in der Regel innert 2 bis 5 Arbeitstagen, je nach Umfang und Komplexität des Auftrags.
Ja – nach Erhalt des Entwurfs besprechen wir diesen gerne telefonisch mit Ihnen. So können allfällige Änderungswünsche direkt geklärt und Anpassungen gezielt vorgenommen werden.
Die Überarbeitung des Entwurfs erfolgt in der Regel innert 1 bis 3 Arbeitstagen, abhängig vom Umfang der gewünschten Änderungen.
Nach der finalen Abstimmung senden wir Ihnen die fertige Version des Zeugnisses elektronisch zu – als druckfertige Vorlage oder Word-Dokument zur Weiterverwendung.
Arbeitnehmende in der Schweiz haben jederzeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis – unabhängig von der Dauer oder Art des Arbeitsverhältnisses. Gemäss Art. 330a OR kann ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis während der Anstellung (Zwischenzeugnis) oder beim Austritt (Schlusszeugnis) verlangt werden. Auch ein Arbeitszeugnis auf Wunsch zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, das Zeugnis wahr, wohlwollend und vollständig zu formulieren.
Ja. Arbeitnehmende haben jederzeit Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn ein berechtigtes Interesse besteht – etwa bei einem Vorgesetztenwechsel, interner Versetzung, Weiterbildung, Stellenwechsel oder auch einfach zur Karriereplanung. In der Praxis genügt bereits eine einfache Begründung.
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, ein solches Zeugnis wahrheitsgetreu, wohlwollend und klar verständlich auszustellen – auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses.
Empfehlung: Ein Zwischenzeugnis schafft Transparenz und beugt Missverständnissen bei späteren Schlusszeugnissen vor.
Ein Arbeitszeugnis sollte zeitnah nach Austritt ausgestellt werden – in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Wochen. Zwar nennt das Obligationenrecht (Art. 330a OR) keine genaue Frist, doch eine unverhältnismässige Verzögerung kann rechtlich als Pflichtverletzung gewertet werden. Auch Zwischenzeugnisse sollten innert nützlicher Frist erstellt werden, insbesondere wenn der Mitarbeitende dies ausdrücklich verlangt.
Nein, ein professionelles Arbeitszeugnis sollte nicht von einer KI geschrieben werden.
KI-Tools wie ChatGPT können erste Textvorschläge liefern – doch ein rechtssicheres, glaubwürdiges Arbeitszeugnis erfordert fachliches Know-how, rechtliche Kenntnisse und Menschenkenntnis.
Automatisch erstellte Zeugnisse enthalten oft leere Floskeln, übertrieben positive Aussagen oder nicht nachvollziehbare Formulierungen, die dem tatsächlichen Arbeitsverhältnis nicht gerecht werden. Der nötige Kontext fehlt – das kann zu Missverständnissen oder rechtlichen Risiken führen.
Fazit: Für professionelle, faire und stilistisch saubere Arbeitszeugnisse ist menschliche Expertise unverzichtbar.
Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Das Arbeitszeugnis muss wahr und wohlwollend sein. Kritische Punkte – etwa Leistungsschwächen oder Konflikte – dürfen nur dann erwähnt werden, wenn sie für die Gesamtbeurteilung relevant und nachweisbar sind. Pauschale oder andeutende Formulierungen („bemühte sich“, „zeigte Interesse“) gelten oft als versteckte Kritik und können rechtlich problematisch sein.
Empfehlung: Kritik sachlich, konkret und im Kontext formulieren – oder in Zweifelsfällen besser ganz weglassen.
Arbeitnehmende haben das Recht, ein inhaltlich korrektes und vollständiges Zeugnis zu verlangen. Wenn ein Mitarbeitender Änderungswünsche einreicht, sollten Sie diese sachlich prüfen. Ist die Kritik berechtigt – z. B. bei Faktenfehlern oder missverständlichen Formulierungen –, sollten Sie das Zeugnis entsprechend anpassen.
Unberechtigte Wünsche, etwa zur Aufwertung der Bewertung ohne sachliche Grundlage, dürfen Sie ablehnen – idealerweise schriftlich und mit Begründung. Eine gemeinsame Lösung im Dialog ist oft der beste Weg.
Wichtig: Änderungen immer sorgfältig dokumentieren, insbesondere bei Konflikten.
Wenn Englisch die interne Arbeitssprache oder das Unternehmen international tätig ist, dürfen Sie ein Zeugnis auch in englischer Sprache ausstellen. In der Schweiz gilt jedoch: Arbeitnehmende haben Anspruch auf ein Zeugnis in der Landessprache des Arbeitsorts (Deutsch, Französisch oder Italienisch).
Empfehlung:
Heikel sind insbesondere mehrdeutige oder codierte Aussagen, die eine vermeintlich neutrale oder positive Wirkung haben, aber in der Zeugnissprache negativ interpretiert werden können. Auch veraltete Floskeln oder Aussagen mit diskriminierendem Potenzial sind unzulässig. Beispiele:
Grundsatz: Ein Zeugnis muss klar, wohlwollend und wahrheitsgetreu sein – gemäss Art. 330a OR. Versteckte Kritik oder codierte Formulierungen widersprechen dem Transparenzgebot und sind rechtlich anfechtbar.
Hier finden Sie weitere Informationen zu Codierungen in Arbeitszeugnissen.
Wichtiges für Sie als Information
Was sind die Inhalte eines Arbeitszeugnisses und was darf ein Zeugnis nicht enthalten? Wir geben Ihnen eine Übersicht.
Arbeitszeugnisse enthalten oft Formulierungen, die oberflächlich neutral erscheinen, aber keine echte Aussagekraft besitzen oder gar versteckte Botschaften transportieren. Solche Codierungen sind in der Schweiz ausdrücklich verboten. Wir verfassen Ihre Arbeits- und Zwischenzeugnisse so, dass sie klar, verständlich und rechtlich einwandfrei sind – ohne Floskeln oder indirekte Andeutungen. Unsere Zeugnisse enthalten eine eindeutige, nachvollziehbare Beurteilung und entsprechen höchsten sprachlichen und formalen Standards. So vermeiden Sie Missverständnisse und stärken das professionelle Auftreten Ihres Unternehmens.
Ein Arbeitszeugnis muss sowohl der Wahrheit entsprechen als auch wohlwollend formuliert sein – ein Anspruch, der in der Praxis oft schwer zu balancieren ist. Als ausgewiesene Experten für Arbeitszeugnisse wissen wir, worauf es ankommt: Wir formulieren Zeugnisse so, dass sie glaubwürdig, nachvollziehbar und gleichzeitig respektvoll bleiben. Dabei vermeiden wir Aussagen, die unnötigen Interpretationsspielraum lassen, und sorgen für eine sprachlich klare und rechtlich sichere Beurteilung. So schützen Sie sowohl Ihr Unternehmen als auch die berufliche Zukunft Ihrer Mitarbeitenden.
Arbeitszeugnisse enthalten häufig unvollständige Informationen – sei es zur Tätigkeit, zur Leistung oder zum fachlichen Können des Mitarbeitenden. Solche Lücken wirken sich bei Bewerbungen negativ aus und werfen unnötige Fragen auf. Deshalb achten wir auf eine vollständige und individuelle Darstellung – mit klarer Bezugnahme zur ausgeübten Funktion, zu den Anforderungen sowie zur tatsächlichen Arbeitsleistung. Jedes Zeugnis wird bei uns persönlich und sorgfältig formuliert – statt nach Schema F.
Ein überzeugendes Arbeitszeugnis basiert auf drei zentralen Komponenten: der Beurteilung der Leistung, des Verhaltens sowie einer klaren, wertschätzenden Schlussformulierung inklusive Austrittsgrund. Diese drei Elemente müssen konsistent, glaubwürdig und nachvollziehbar miteinander verbunden sein.
Wir achten darauf, dass die «LVS»-Formel in jedem Zeugnis stimmig umgesetzt wird – ohne leere Phrasen, Widersprüche oder Interpretationsspielräume. So entsteht ein Zeugnis, das sowohl rechtlich als auch sprachlich überzeugt.
Ein Arbeitszeugnis muss zum Anstellungsverhältnis passen – in Umfang, Inhalt und Aussage. Wenn eine Mitarbeiterin nach zehn Jahren lediglich ein halbe Seite erhält oder ein neuer Mitarbeitender nach wenigen Monaten ein dreiseitiges Zwischenzeugnis, wirkt das rasch unglaubwürdig. Zeugnisse sollen in sich stimmig, nachvollziehbar und in Relation zur tatsächlichen Beschäftigungsdauer und Funktion stehen. Nur so behalten sie ihre Wirkung und Aussagekraft – gegenüber Bewerbenden ebenso wie gegenüber Personalverantwortlichen.
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss klaren formalen und rechtlichen Anforderungen entsprechen. Es beginnt bei korrekten Personalien, der vollständigen Angabe von Funktion, Pensum und Beschäftigungsdauer – und reicht bis zur sorgfältigen sprachlichen Ausformulierung. Wir achten darauf, dass keine unzulässigen Hinweise – etwa auf Krankheit, Mutterschaftsurlaub oder interne Vorfälle – enthalten sind. Ebenso prüfen wir, ob das Zeugnis individuell, präzise und im Einklang mit den geltenden Standards verfasst ist. So stellen wir sicher, dass Ihr Zeugnis rechtssicher, professionell und aussagekräftig ist.
Professionell und erfahren
Mit über 20 Jahren Erfahrung im Personalwesen unterstützt Daniele Bardaro Unternehmen bei der Erstellung und Optimierung von Arbeits- und Zwischenzeugnissen. Seine Expertise reicht von der Einzelformulierung bis zur Entwicklung firmeneigener Zeugnisrichtlinien. Dank seiner Praxis in Schulung, HR-Beratung und Konzeption kennt er die Herausforderungen auf allen Ebenen – ob Linie oder HR. Unternehmen profitieren von rechtlich sicheren, objektiven und gleichzeitig wohlwollend formulierten Zeugnissen. Auf seine Expertise vertrauen KMU und grössere Organisationen gleichermassen.
Reto Inglin bringt langjährige arbeitsrechtliche Fachkenntnisse mit und hat ein umfassendes rechtliches Wissen rund um das Thema Arbeitszeugnis. Als Rechtsanwalt bei Schwenninger Inglin Rechtsanwälte und als Dozent an renommierten Fachausbildungsinstituten verfügt er über die optimalen Voraussetzungen, die Kunden von Nexaria tatkräftig zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.
Dennis Voss arbeitet und lebt seit vielen Jahren in Kanada und ist tief mit der englischen Sprache verankert. Er identifiziert in den Zeugnissen die versteckten Botschaften und weiss, wie Formulierungen in ein professionelles Englisch zu verfassen sind. Als kompetente Unterstützung korrigiert und prüft er die englischen Arbeitszeugnisse fachkundig und kompetent.
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